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Insolvenzverfahren über IK Investment Group GmbH eröffnet

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29. Juli 2025 das Insolvenzverfahren über die IK Investment Group GmbH eröffnet (Az. 3606 IN 5163/25). Anleger und andere Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 16. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung ist bereits am 4. September 2025.

Die Insolvenz der IK Investment Group kommt am Ende nicht mehr überraschend. Schwierigkeiten zeichneten sich bereits Ende 2023 ab, als die BaFin der Gesellschaft die Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgab. Denn die IK Investment Group bot Anlegern sog. „IK-Festzinskonten“ an. Neben den Zinsen wurde den Anlegern die Rückzahlung ihres investierten Kapitals versprochen. 

Damit betrieb die IK Investment Group das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin dafür zu haben. Die Finanzaufsicht ordnete daher die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellte einen Abwickler. Zudem sperrte sie alle bekannten Inlandskonten der Gesellschaft.

Anleger haben nach Angaben der BaFin rund 7 Millionen Euro bei der IK Investment Group investiert. Ihre Hoffnung auf eine schnelle Rückzahlung erfüllte sich jedoch nicht. Stattdessen wurde nun das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet. Anleger können jetzt zwar ihre Forderungen anmelden, mit erheblichen finanziellen Verlusten müssen sie aber weiterhin rechnen.

„Dennoch sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Um sich darüber hinaus gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden.

Forderungen können sowohl gegen die verantwortlichen Personen der IK Investment Group als auch gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. Diese hätten das Geschäftsmodell prüfen und die Anleger über die bestehenden Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, haben sie sich schadenersatzpflichtig gemacht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der IK Investment Group zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Anleger der Swiss Gold Treuhand AG haben mit ihren Gold-Investments viel Geld verloren. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wurde 2023 aufgelöst; das im Juni 2024 eröffnete Konkursverfahren wurde Ende 2025 mangels Aktiven wieder eingestellt. Auch die SGB Vault AG, die sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand (SGT) angeboten hatte, befindet sich seit Juni 2025 in Konkurs. 

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.