Rückrufservice

Insolvenzverfahren über IWG Holding AG eröffnet

Das Amtsgericht Gießen hat das Insolvenzverfahren über die IWG Holding AG am 1. Dezember 2023 eröffnet (Az.: 6 IN 159/23). Ebenfalls insolvent sind die Tochtergesellschaften IWG Versorgungskonzepte GmbH (Az.: 6 IN 163/23) und IWG Medical Real Estate (Az.: 6 IN 164/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 31. Januar 2024 anmelden.

Die Krise am Immobilienmarkt hat auch die IWG Holding AG hart getroffen. Gestiegene Baukosten und Zinsen bei einer gleichzeitigen Investitionszurückhaltung führten schließlich zur Insolvenz. Das Amtsgericht Gießen hat die Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass der Vorstand der IWG am Ruder bleibt und mit Hilfe eines bestellten Sachwalters versucht, das Unternehmen wieder auf wirtschaftlich gesunde Beine zu stellen.

Insolvent sind auch die Tochtergesellschaften IWG Versorgungskonzepte GmbH und IWG Medical Real Estate. Letztere war dafür verantwortlich, die Projektgesellschaften mit dem notwendigen Eigenkapital auszustatten. Sie bot privaten und institutionellen Anlegern Beteiligungsmöglichkeiten an. Private Anleger konnten sich bereits mit Nachrangdarlehen ab 250 Euro beteiligen. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Um die Verluste abzuwehren, können sie in einem ersten Schritt ihre Forderungen bis zum 31. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da den Anlegern aufgrund des vereinbarten Nachrangs der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. „Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, mit der Folge, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Forderungen der übrigen Gläubiger behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollen die Forderungen zur Insolvenztabelle auch unbedingt angemeldet werden.

Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen, so dass die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit massiven Verlusten rechnen müssen. Um die zu erwartenden finanziellen Verluste abzuwehren, können in einem zweiten Schritt auch Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Die Anleger hätten von den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen oder die Risiken wurden verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.