Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über die Luana Energy GmbH am 10. Oktober 2025 eröffnet (Az. 67c IN 270/25). Gläubiger, zu denen auch die Anleihe-Anleger zählen, können ihre nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 19. November 2025 anmelden.
Mit der Insolvenz haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger der Luana Energy Anleihe 16/28 bestätigt. Statt Zins- und Rückzahlungen sind nun erhebliche finanzielle Verluste zu befürchten. Ein erster Schritt sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, ist die fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
Allerdings kann nicht damit gerechnet werden, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen, so dass die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit Verlusten rechnen müssen. „Die Forderungen sollten natürlich trotzdem unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen kann der Insolvenzverwalter auch berücksichtigen. In einem weiteren Schritt können die Anleger aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen, um die finanziellen Verluste abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In Betracht können bspw. Schadenersatzforderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler kommen. Diese hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Wurden Risiken verschwiegen oder auch nur verharmlost können sich die Anlageberater bzw. -vermittler gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen entstanden sein. Denn im Emissionsprospekt muss der Anleger über alle Aspekte, die für seine Anlageentscheidung wichtig sein können, aufgeklärt werden. Also auch über die bestehenden Risiken. „Unzureichende, fehlerhafte oder irreführende Informationen können Schadenersatzansprüche rechtfertigen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Fazit
Anleger der Luana Energy Anleihe müssen die drohenden Verluste nicht tatenlos hinnehmen. Neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren können ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
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