Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Anleger der Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH konnten sich allein oder gemeinsam mit mehreren Käufern an Blockheizkraftwerken (BHKW) beteiligen. Das Konzept sah vor, dass die Anleger das BHKW erwerben und die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH es anschließend pachtet, so dass die Anleger regelmäßig feste monatliche Zahlungen erhalten.
Drohende finanzielle Verluste abwehren
Die Hoffnung auf eine nachhaltige Kapitalanlage hat sich für die Anleger jedoch nicht erfüllt. Nachdem es offenbar schon zu Zahlungsausfällen gekommen war, steht nun fest, dass die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH zahlungsunfähig ist. Zudem stellen sich weitere Fragen u.a. zum Standort der Blockheizkraftwerke oder zu Energielieferverträgen. Hier scheint noch vieles im Unklaren zu sein.
Für die Anleger geht es daher zunächst darum ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. „Die Forderungsanmeldung ist ein wichtiger Schritt, um zumindest einen Teil der drohenden finanziellen Verluste abzuwehren. Da die Insolvenzmasse in der Regel aber nicht ausreicht, um die Ansprüche der Anleger vollauf zu bedienen, kann zudem auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Prüfung von Schadenersatzansprüchen
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Schadenersatzansprüche können völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden. Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater oder Anlagevermittler richten, wenn diese sie nicht ordnungsgemäß über die bestehen Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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