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IWG Holding AG – Insolvenzverwaltung angeordnet

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Als Projektentwickler hatte sich die IWG Holding AG auf Ärztehäuser und Gesundheitszentren spezialisiert. Zur Projektfinanzierung bot sie privaten und institutionellen Anlegern Investitionsmöglichkeiten an.

Ende 2023 geriet die IWG Holding aufgrund der schwierigen Situation am Immobilienmarkt in wirtschaftliche Schwierigkeiten und stellte Insolvenzantrag. Auch für die Tochtergesellschaften IWG Versorgungskonzepte GmbH und IWG Medical Real Estate wurden Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht Gießen eröffnete Ende 2023 die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften und entsprach dabei dem Antrag der IWG Holding auf Eigenverwaltung. Bei der Eigenverwaltung werden die Geschäfte weiter vom Vorstand geführt und mit Hilfe eines Sachwalters versucht, das Unternehmen wirtschaftlich zu konsolidieren.

Die Sanierung ist offenbar nicht gelungen. Die Eigenverwaltung wurde beendet und der Insolvenzverwalter hat das Ruder übernommen.

Nachdem die Eigenverwaltung aufgehoben wurde, müssen die Anleger weiter mit finanziellen Verlusten rechnen. Private Anleger konnten sich an den Immobilienprojekten beteiligen, indem sie der Gesellschaft Nachrangdarlehen gewährten. Dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen sind, zeigt sich besonders im Insolvenzfall. Denn aufgrund des vereinbarten Nachrangs müssen sich die Anleger im Insolvenzfall hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen daher leer auszugehen. „Allerdings sind die Nachrangklauseln für den Anleger oft unverständlich formuliert und können daher unwirksam sein. Das gilt es zu prüfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. So hätten die privaten Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen. Sind die Anlageberater bzw. Anlagevermittler ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen IWG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.