Rückrufservice

Jenabatteries GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Nachrangdarlehen gefährdet

23.03.2023

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.

Die Jenabatteries GmbH ist ein Start-Up, dass sich auf die Entwicklungen neuartiger Stromspeicherlösungen spezialisiert hat. Die Stromspeicher werden unter der Marke CERQ angeboten. Auch Anlegern wurde über die Nachrangdarlehen „JB Emission“ die Möglichkeit geboten, sich zu beteiligen. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.

Hintergrund für den Insolvenzantrag ist, dass eine Gesellschafterfinanzierung kurzfristig eingestellt wurde, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Dadurch sei das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so dass Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt werden musste.

Der Geschäftsbetrieb läuft zwar weiter und es werde ein neuer Investor gesucht. Anleger müssen aber dennoch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wird kein neuer Investor gefunden und das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, könnten sie mit leeren Händen dastehen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs müssten sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Dann dürfte von der Insolvenzmasse jedoch nicht mehr viel übrig sein.

Nachrangdarlehen sind hoch riskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da die Forderungen der Anleger hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurücktreten. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Dies ist oft nicht der Fall, so dass die Forderungen der Anleger dann auch gleichrangig zu behandeln wären“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Denn diese hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko informieren müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können sich die Anlageberater bzw. -vermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
02.06.2023

Für viele Bauherren ist es ein Schock, wenn die Bank die Auszahlung eines bereits bewilligten Immobiliendarlehens oder Teilen davon verweigert. Banken begründen diesen Schritt häufig mit einer fehlenden Baufortschrittsanzeige. Das OLG Stuttgart hat allerdings mit Urteil vom 27. April 2022 entschieden, dass eine solche Klausel im Darlehensvertrag unzulässig ist und der Darlehensnehmer die Auszahlung des Immobilienkredits verlangen kann (Az.: 9 U 355/21).
01.06.2023

Die Plattform Seedmatch führt junge Unternehmen und potenzielle Investoren zusammen. So können private und institutionelle Anleger in innovative Geschäftsideen investieren. Da sich nicht jede Geschäftsidee am Markt durchsetzt, tragen Anleger auch das Risiko, ihr Geld zu verlieren. Ein Urteil des Landgerichts Dresden kann Anlegern jedoch Hoffnung machen, ihr Geld zurückzuholen. Grund ist einer unwirksame Nachrangklausel, durch die nach der Entscheidung des LG Dresden der gesamte Vertrag mit Seedmatch unwirksam ist.
26.05.2023

Weil eine Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten seines Immobiliendarlehens aufgeklärt hat, hat sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens verloren. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden (Az.: 2 O 277/22).
22.05.2023

Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Die Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 22. Juni 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.
19.05.2023

Das Amtsgericht Dillenburg hat mit Urteil vom 24. April 2023 entschieden, dass eine Sparkasse keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, weil sie den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode aufgeklärt hat (Az.: 8 C 208/22).
12.05.2023

Schlechte Nachrichten für die Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Sie sollen auf ihre Forderungen gegen die wirtschaftlich angeschlagene Gesellschaft verzichten. Das ist Teil eines Restrukturierungsplans, den die SIP beim Amtsgericht Essen eingereicht hat, um die Insolvenz abzuwenden.