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Jenabatteries GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Nachrangdarlehen gefährdet

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.

Die Jenabatteries GmbH ist ein Start-Up, dass sich auf die Entwicklungen neuartiger Stromspeicherlösungen spezialisiert hat. Die Stromspeicher werden unter der Marke CERQ angeboten. Auch Anlegern wurde über die Nachrangdarlehen „JB Emission“ die Möglichkeit geboten, sich zu beteiligen. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.

Hintergrund für den Insolvenzantrag ist, dass eine Gesellschafterfinanzierung kurzfristig eingestellt wurde, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Dadurch sei das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so dass Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt werden musste.

Der Geschäftsbetrieb läuft zwar weiter und es werde ein neuer Investor gesucht. Anleger müssen aber dennoch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wird kein neuer Investor gefunden und das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, könnten sie mit leeren Händen dastehen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs müssten sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Dann dürfte von der Insolvenzmasse jedoch nicht mehr viel übrig sein.

Nachrangdarlehen sind hoch riskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da die Forderungen der Anleger hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurücktreten. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Dies ist oft nicht der Fall, so dass die Forderungen der Anleger dann auch gleichrangig zu behandeln wären“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Denn diese hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko informieren müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können sich die Anlageberater bzw. -vermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.