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Juicy Fields - Anleger können nicht auf Konten zugreifen

Cannabis kommt seit einigen Jahren auch verstärkt in der Medizin und vor allem in der Schmerztherapie zum Einsatz. Juicy Fields hat Cannabis auch als Form der Geldanlage entdeckt und Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten angeboten. Nach einem anfänglichen Rausch dürfte den Anlegern ihre Investition inzwischen eher Schmerzen bereiten. Seit Tagen können sie nicht auf ihre Konten bei der Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields zugreifen und es gibt die Befürchtung, dass die Gründer mit dem Geld der Anleger abgetaucht sind.

Juicy Fields lockte die Anleger mit traumhaften Renditen in kurzer Zeit. Das Ganze schien zu funktionieren: Anleger registrierten sich, investierten und erhielten auch Auszahlungen. Damit scheint es nun vorbei. Die Anleger können auf ihre Konten nicht mehr zugreifen und die Gründer sind offenbar untergetaucht.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im März 2022 vor Nachrangdarlehen der Juicy Fields bzw. Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden gewarnt. Diese strukturierte ihre Angebote daraufhin um und bot den Anlegern unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten in Cannabis-Pflanzen an. Der erforderliche Verkaufsprospekt liegt allerdings immer noch nicht vor und so verbot die BaFin Anfang Juni das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen. Dieses Verbot besteht nach wie vor, auch wenn im Internet immer wieder anders lautende Meldungen lanciert wurden, betonte die BaFin mit Mitteilung vom 20. Juli 2022.

Inzwischen gibt es die Befürchtungen, dass es sich bei Juicy Fields um einen sog. Exit Scam handelt. Das würde bedeuten, dass das Geld neuer Anleger nicht mehr in Hanfpflanzen investiert wurde, sondern nur dazu diente, die anfänglichen Ausschüttungen zu finanzieren und sich die Juicy Fields Gründer nun mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht haben.

Wechselnde Informationen im Impressum und auch der Gesellschaft zur Juicy Holdings. B.V. wirken auch nicht vertrauensvoll. Dahinter steht ein unübersichtliches Geflecht verschiedener Gesellschaften.

„Anleger sollten nun alle möglichen rechtlichen Schritte ergreifen, um sich vor drohenden Verlusten zu schützen. Neben einer Anzeige kann auch versucht werden, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

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Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.