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Juicy Fields - Anleger können nicht auf Konten zugreifen

Cannabis kommt seit einigen Jahren auch verstärkt in der Medizin und vor allem in der Schmerztherapie zum Einsatz. Juicy Fields hat Cannabis auch als Form der Geldanlage entdeckt und Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten angeboten. Nach einem anfänglichen Rausch dürfte den Anlegern ihre Investition inzwischen eher Schmerzen bereiten. Seit Tagen können sie nicht auf ihre Konten bei der Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields zugreifen und es gibt die Befürchtung, dass die Gründer mit dem Geld der Anleger abgetaucht sind.

Juicy Fields lockte die Anleger mit traumhaften Renditen in kurzer Zeit. Das Ganze schien zu funktionieren: Anleger registrierten sich, investierten und erhielten auch Auszahlungen. Damit scheint es nun vorbei. Die Anleger können auf ihre Konten nicht mehr zugreifen und die Gründer sind offenbar untergetaucht.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im März 2022 vor Nachrangdarlehen der Juicy Fields bzw. Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden gewarnt. Diese strukturierte ihre Angebote daraufhin um und bot den Anlegern unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten in Cannabis-Pflanzen an. Der erforderliche Verkaufsprospekt liegt allerdings immer noch nicht vor und so verbot die BaFin Anfang Juni das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen. Dieses Verbot besteht nach wie vor, auch wenn im Internet immer wieder anders lautende Meldungen lanciert wurden, betonte die BaFin mit Mitteilung vom 20. Juli 2022.

Inzwischen gibt es die Befürchtungen, dass es sich bei Juicy Fields um einen sog. Exit Scam handelt. Das würde bedeuten, dass das Geld neuer Anleger nicht mehr in Hanfpflanzen investiert wurde, sondern nur dazu diente, die anfänglichen Ausschüttungen zu finanzieren und sich die Juicy Fields Gründer nun mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht haben.

Wechselnde Informationen im Impressum und auch der Gesellschaft zur Juicy Holdings. B.V. wirken auch nicht vertrauensvoll. Dahinter steht ein unübersichtliches Geflecht verschiedener Gesellschaften.

„Anleger sollten nun alle möglichen rechtlichen Schritte ergreifen, um sich vor drohenden Verlusten zu schützen. Neben einer Anzeige kann auch versucht werden, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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