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Juicy Fields - Anleger weiter in Sorge

10.08.2022

Schon mit kleinen Beträgen ab 50 Euro konnten Anleger bei Juicy Field in Cannabis-Pflanzen investieren und auf hohe Renditen hoffen. Anfangs schien das Konzept sogar aufzugehen und nachdem zunächst die Auszahlungen, investierten viele Anleger auch ein zweites Mal und diesmal höhere Beträge. Nun verdichten sich die Hinweise, dass ihre Investitionen nicht in den Anbau von medizinischem Cannabis geflossen sind, sondern sich die Juicy Fields-Verantwortlichen mit den Anleger-Geldern aus dem Staub gemacht haben.

Bis Mitte Juli schien die Welt für Anleger in Ordnung zu sein. Sie konnten hoffen, dass die medizinischen Cannabis-Pflanzen gedeihen und ordentliche Gewinne abwerfen. Doch seit einigen Wochen scheint dieser Traum ausgeträumt zu sein. Die Anleger können nicht mehr auf ihre Konten bei Juicy Fields zugreifen. Das Unternehmen, das über verschiedene Kanäle online sehr präsent war, ist aus dem Internet inzwischen weitgehend verschwunden. Gleichzeitig steigt die Ungewissheit darüber, ob es die Cannabis-Pflanzen, in die die Anleger vermeintlich investiert haben, überhaupt gegeben hat.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte schon im März öffentlich vor den Nachrangdarlehen der Juicy Fields gewarnt. Diese strukturierte daraufhin ihr Angebot um, hat aber bis heute nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt. Wie Finanztest berichtet, hat die BaFin inzwischen Zwangsgelder gegen das Unternehmen, das inzwischen unter Juicy Holdings B.V. firmiert, verhängt. Das Unternehmen soll insgesamt eine Million Euro zahlen, weil es nicht zugelassene Vermögensanlagen anbot. Die Frist für die Zahlung der Zwangsgelder ist inzwischen verstrichen. Ärger hat Juicy Fields auch in Spanien. Die spanische Finanzaufsichtsbehörde hat Juicy Fields auf eine Liste von Unternehmen gesetzt, die nicht für Anlagegeschäfte zugelassen sind. In Deutschland ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Juicy Grow GmbH.

Die Entwicklungen nähren den Verdacht, dass die Anleger auf einen Betrug hereingefallen sind und ihr investiertes Geld verloren ist. „Damit es nicht so weit kommt, sollten Anleger jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die finanziellen Verluste zu verhindern und Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles
19.09.2023

Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.
14.09.2023

Investments in Bäume oder Plantagen sollen nachhaltig sein und Rendite für die Anleger abwerfen. Allerdings geraten solche Investitionsangebote auch immer wieder ins Visier der Finanzaufsicht BaFin. So auch die Woodland Invest, die Vermögensanlagen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen anbietet. Wie die BaFin am 28. August 2023 mitteilte, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vermögensanlagen ohne ein erforderliches Verkaufsprospekt angeboten werden.
13.09.2023

Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
11.09.2023

Ist die Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, haben Kunden gute Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. September 2023, das eine Volksbank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt hat (Az.: 2 O 129/23).
06.09.2023

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte.
02.09.2023

Mehrere Gesellschaften der PROJECT-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden an den Amtsgerichten Nürnberg und Bamberg im August 2023 eröffnet. Neben den Käufern der Wohnungen haben die Insolvenzen inzwischen auch die Anleger der Project-Fonds erreicht. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden nach einem Bericht des Handelsblatts vom 22. August bis auf weiteres eingestellt.