Rückrufservice

Juicy Fields - Anleger weiter in Sorge

Schon mit kleinen Beträgen ab 50 Euro konnten Anleger bei Juicy Field in Cannabis-Pflanzen investieren und auf hohe Renditen hoffen. Anfangs schien das Konzept sogar aufzugehen und nachdem zunächst die Auszahlungen, investierten viele Anleger auch ein zweites Mal und diesmal höhere Beträge. Nun verdichten sich die Hinweise, dass ihre Investitionen nicht in den Anbau von medizinischem Cannabis geflossen sind, sondern sich die Juicy Fields-Verantwortlichen mit den Anleger-Geldern aus dem Staub gemacht haben.

Bis Mitte Juli schien die Welt für Anleger in Ordnung zu sein. Sie konnten hoffen, dass die medizinischen Cannabis-Pflanzen gedeihen und ordentliche Gewinne abwerfen. Doch seit einigen Wochen scheint dieser Traum ausgeträumt zu sein. Die Anleger können nicht mehr auf ihre Konten bei Juicy Fields zugreifen. Das Unternehmen, das über verschiedene Kanäle online sehr präsent war, ist aus dem Internet inzwischen weitgehend verschwunden. Gleichzeitig steigt die Ungewissheit darüber, ob es die Cannabis-Pflanzen, in die die Anleger vermeintlich investiert haben, überhaupt gegeben hat.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte schon im März öffentlich vor den Nachrangdarlehen der Juicy Fields gewarnt. Diese strukturierte daraufhin ihr Angebot um, hat aber bis heute nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt. Wie Finanztest berichtet, hat die BaFin inzwischen Zwangsgelder gegen das Unternehmen, das inzwischen unter Juicy Holdings B.V. firmiert, verhängt. Das Unternehmen soll insgesamt eine Million Euro zahlen, weil es nicht zugelassene Vermögensanlagen anbot. Die Frist für die Zahlung der Zwangsgelder ist inzwischen verstrichen. Ärger hat Juicy Fields auch in Spanien. Die spanische Finanzaufsichtsbehörde hat Juicy Fields auf eine Liste von Unternehmen gesetzt, die nicht für Anlagegeschäfte zugelassen sind. In Deutschland ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Juicy Grow GmbH.

Die Entwicklungen nähren den Verdacht, dass die Anleger auf einen Betrug hereingefallen sind und ihr investiertes Geld verloren ist. „Damit es nicht so weit kommt, sollten Anleger jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die finanziellen Verluste zu verhindern und Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.