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Juicy Fields - Anleger weiter in Sorge

Schon mit kleinen Beträgen ab 50 Euro konnten Anleger bei Juicy Field in Cannabis-Pflanzen investieren und auf hohe Renditen hoffen. Anfangs schien das Konzept sogar aufzugehen und nachdem zunächst die Auszahlungen, investierten viele Anleger auch ein zweites Mal und diesmal höhere Beträge. Nun verdichten sich die Hinweise, dass ihre Investitionen nicht in den Anbau von medizinischem Cannabis geflossen sind, sondern sich die Juicy Fields-Verantwortlichen mit den Anleger-Geldern aus dem Staub gemacht haben.

Bis Mitte Juli schien die Welt für Anleger in Ordnung zu sein. Sie konnten hoffen, dass die medizinischen Cannabis-Pflanzen gedeihen und ordentliche Gewinne abwerfen. Doch seit einigen Wochen scheint dieser Traum ausgeträumt zu sein. Die Anleger können nicht mehr auf ihre Konten bei Juicy Fields zugreifen. Das Unternehmen, das über verschiedene Kanäle online sehr präsent war, ist aus dem Internet inzwischen weitgehend verschwunden. Gleichzeitig steigt die Ungewissheit darüber, ob es die Cannabis-Pflanzen, in die die Anleger vermeintlich investiert haben, überhaupt gegeben hat.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte schon im März öffentlich vor den Nachrangdarlehen der Juicy Fields gewarnt. Diese strukturierte daraufhin ihr Angebot um, hat aber bis heute nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt. Wie Finanztest berichtet, hat die BaFin inzwischen Zwangsgelder gegen das Unternehmen, das inzwischen unter Juicy Holdings B.V. firmiert, verhängt. Das Unternehmen soll insgesamt eine Million Euro zahlen, weil es nicht zugelassene Vermögensanlagen anbot. Die Frist für die Zahlung der Zwangsgelder ist inzwischen verstrichen. Ärger hat Juicy Fields auch in Spanien. Die spanische Finanzaufsichtsbehörde hat Juicy Fields auf eine Liste von Unternehmen gesetzt, die nicht für Anlagegeschäfte zugelassen sind. In Deutschland ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Juicy Grow GmbH.

Die Entwicklungen nähren den Verdacht, dass die Anleger auf einen Betrug hereingefallen sind und ihr investiertes Geld verloren ist. „Damit es nicht so weit kommt, sollten Anleger jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die finanziellen Verluste zu verhindern und Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.