Rückrufservice

KanAm Leading Cities Invest mit Wertverlust - Möglichkeiten der Anleger

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Ein Ende dieser Entwicklung scheint derzeit nicht in Sicht zu sein. Nach Angaben des Fondsmanagements (Stand 31.12.2025) habe sich die Lage auf dem Immobilienmarkt auch nach ersten Zinssenkungen noch nicht spürbar entspannt. Angemessene Verkaufspreise für die Immobilien lassen sich unter diesen Rahmenbedingungen nur schwer realisieren. Hinzu kommt, dass nach wie vor zahlreiche Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen und die Fondsgesellschaft liquide Mittel benötigt, um die Rückgabewünsche erfüllen zu können.

 

Verkauf von Fondsimmobilien zur Liquiditätsbeschaffung

 

So sind seit Dezember 2023 nach Angaben des Fondsmanagements 27 Fondsimmobilien zur Liquiditätsbeschaffung verkauft worden. Im Dezember 2025 wurden die zwei Immobilien „Nerviens 85“ in Brüssel und „3 Copthall Avenue“ in London verkauft, so dass jetzt noch 14 Immobilien zum Bestand des Leading Cities Invest gehören, die zu 94,9 Prozent vermietet sind.

Der von KanAM aufgelegte Leading Cities Invest ist nicht der einzige kriselnde offene Immobilienfonds. So mussten Anleger des UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 eine Abwertung um 17 Prozent verkraften. Der Wertgrund WohnSelect D ging einen anderen Weg und setzte die Anteilsrücknahme aus, da die liquiden Mittel nicht ausreichten, um die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen.

 

Offene Immobilienfonds in der Krise

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Die Entwicklungen zeigen, dass verschiedene offene Immobilienfonds derzeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und die Lage für die Anleger durchaus ernst ist. Die Rückgabe der Anteile ist nur mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich und wird die Anteilsrücknahme ausgesetzt, kommen die Anleger nicht mehr an ihr Geld.

 

Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden

 

Anleger offener Immobilienfonds sind dieser Entwicklung aber nicht schutzlos ausgeliefert und können ihre rechtlichen Möglichketen prüfen lassen. „Massive Wertverluste wie beim Leading Cities Invest zeigen deutlich, dass Geldanlagen in offene Immobilienfonds keine Investitionen in das sprichwörtliche Betongold sind. Vielmehr sind die Fonds erheblichen Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen bzw. Leerständen oder einem erhöhten Sanierungsbedarf ausgesetzt. Über diese Risiken müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Schadenersatz wegen Falschberatung

 

Zudem müssen die Anleger auch über die Mindesthaltefrist von 24 Monaten und die Kündigungsfrist von 12 Monaten aufgeklärt werden, da sie dadurch nicht jederzeit über ihr Geld verfügen können. „Die Entwicklung u.a. beim Leading Cities Invest macht deutlich, dass offene Immobilienfonds für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet sind. Trotz der Risiken wurden sie in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung kann Schadenersatzansprüche auslösen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das zeigen bspw. auch zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und des Landgerichts Münster (Az. 114 O 7/25), die Anlegern des UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen haben, weil sie von den Bankberatern nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden.

 

Fazit: Anleger können Anspruch auf Schadenersatz haben

 

„Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, lassen sich im Wesentlichen aber auch auf Anleger des Leading Cities Invest übertragen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.