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KBA ordnet Rückruf für Mercedes E-Klasse an

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Modelle der Mercedes E-Klasse angeordnet und am 3. Dezember 2020 veröffentlicht. Grund für den Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen sind laut KBA Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2011 mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5.

Daimler muss die Fahrzeuge nun in die Werkstätten rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Code der Rückrufaktion lautet 5496128. Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, ist er für die Fahrzeughalter verpflichtend. Lassen sie das Update nicht aufspielen, kann dem Fahrzeug die Stilllegung drohen. Auf der anderen Seite ist es völlig ungewiss, welche Auswirkungen ein Software-Update beispielsweise auf Leistung und Verschleiß des Motors oder auf den Kraftstoffverbrauch hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass das KBA einen Rückruf für Mercedes-Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet hat. „Betroffene Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zuletzt haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Daimler habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die Kläger damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschieden die Gerichte. Die Revision zum BGH haben weder das OLG Naumburg noch das OLG Köln zugelassen.

Rückenwind kommt auch von der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.