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KBA ordnet Rückruf für Mercedes E-Klasse an

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Modelle der Mercedes E-Klasse angeordnet und am 3. Dezember 2020 veröffentlicht. Grund für den Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen sind laut KBA Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2011 mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5.

Daimler muss die Fahrzeuge nun in die Werkstätten rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Code der Rückrufaktion lautet 5496128. Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, ist er für die Fahrzeughalter verpflichtend. Lassen sie das Update nicht aufspielen, kann dem Fahrzeug die Stilllegung drohen. Auf der anderen Seite ist es völlig ungewiss, welche Auswirkungen ein Software-Update beispielsweise auf Leistung und Verschleiß des Motors oder auf den Kraftstoffverbrauch hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass das KBA einen Rückruf für Mercedes-Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet hat. „Betroffene Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zuletzt haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Daimler habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die Kläger damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschieden die Gerichte. Die Revision zum BGH haben weder das OLG Naumburg noch das OLG Köln zugelassen.

Rückenwind kommt auch von der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).