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KBA ordnet Rückruf für Mercedes Vito und Mercedes Viano im Abgasskandal an

19.10.2021

Bundesweit müssen knapp 89.000 Mercedes Vito und Viano nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt. Das KBA hat bei Fahrzeugen der Baujahre 2010 bis 2014 eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss.

Das KBA hat den Rückruf am 1. Oktober 2021 in seiner Datenbank veröffentlicht. Unter dem Code NC2II651R werden die betroffenen Mercedes Vito und Viano zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert werden kann. Nach Angaben der Behörde sind weltweit rund 235.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. „Im Abgasskandal erfahren die Fahrzeuge durch ihre Betroffenheit zudem regelmäßig einen Wertverlust. Geschädigte Mercedes-Kunden können sich jedoch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler steht nach wie auf dem Standpunkt, dass es sich den beanstandeten Funktionen durch das KBA um zulässige Einrichtungen hält. Die Gerichte vertreten jedoch zunehmend eine andere Auffassung. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Daimler wird im Abgasskandal der Einsatz unterschiedlicher unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Dabei geht es u.a. um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder die AdBlue-Dosierstrategie. „Zum Schutz des Motors vor Beschädigung sind diese Funktionen nicht erforderlich. Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Selbst bei dem umstrittenen Thermofenster hat EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er die Verwendung eines Thermofensters für unzulässig hält (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

Abgas-Skandal

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„Für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Die Chancen Schadenersatz durchzusetzen, stehen gut“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.