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KBA ordnet Rückruf für Mercedes Vito und Mercedes Viano im Abgasskandal an

Bundesweit müssen knapp 89.000 Mercedes Vito und Viano nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt. Das KBA hat bei Fahrzeugen der Baujahre 2010 bis 2014 eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss.

Das KBA hat den Rückruf am 1. Oktober 2021 in seiner Datenbank veröffentlicht. Unter dem Code NC2II651R werden die betroffenen Mercedes Vito und Viano zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert werden kann. Nach Angaben der Behörde sind weltweit rund 235.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. „Im Abgasskandal erfahren die Fahrzeuge durch ihre Betroffenheit zudem regelmäßig einen Wertverlust. Geschädigte Mercedes-Kunden können sich jedoch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler steht nach wie auf dem Standpunkt, dass es sich den beanstandeten Funktionen durch das KBA um zulässige Einrichtungen hält. Die Gerichte vertreten jedoch zunehmend eine andere Auffassung. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Daimler wird im Abgasskandal der Einsatz unterschiedlicher unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Dabei geht es u.a. um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder die AdBlue-Dosierstrategie. „Zum Schutz des Motors vor Beschädigung sind diese Funktionen nicht erforderlich. Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Selbst bei dem umstrittenen Thermofenster hat EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er die Verwendung eines Thermofensters für unzulässig hält (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

„Für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Die Chancen Schadenersatz durchzusetzen, stehen gut“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.