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KBA ordnet Rückruf für Mercedes Vito und Mercedes Viano im Abgasskandal an

Bundesweit müssen knapp 89.000 Mercedes Vito und Viano nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt. Das KBA hat bei Fahrzeugen der Baujahre 2010 bis 2014 eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss.

Das KBA hat den Rückruf am 1. Oktober 2021 in seiner Datenbank veröffentlicht. Unter dem Code NC2II651R werden die betroffenen Mercedes Vito und Viano zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert werden kann. Nach Angaben der Behörde sind weltweit rund 235.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. „Im Abgasskandal erfahren die Fahrzeuge durch ihre Betroffenheit zudem regelmäßig einen Wertverlust. Geschädigte Mercedes-Kunden können sich jedoch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler steht nach wie auf dem Standpunkt, dass es sich den beanstandeten Funktionen durch das KBA um zulässige Einrichtungen hält. Die Gerichte vertreten jedoch zunehmend eine andere Auffassung. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Daimler wird im Abgasskandal der Einsatz unterschiedlicher unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Dabei geht es u.a. um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder die AdBlue-Dosierstrategie. „Zum Schutz des Motors vor Beschädigung sind diese Funktionen nicht erforderlich. Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Selbst bei dem umstrittenen Thermofenster hat EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er die Verwendung eines Thermofensters für unzulässig hält (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

„Für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Die Chancen Schadenersatz durchzusetzen, stehen gut“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.