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KBA ordnet Rückruf für Mercedes Vito und Mercedes Viano im Abgasskandal an

Bundesweit müssen knapp 89.000 Mercedes Vito und Viano nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt. Das KBA hat bei Fahrzeugen der Baujahre 2010 bis 2014 eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss.

Das KBA hat den Rückruf am 1. Oktober 2021 in seiner Datenbank veröffentlicht. Unter dem Code NC2II651R werden die betroffenen Mercedes Vito und Viano zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert werden kann. Nach Angaben der Behörde sind weltweit rund 235.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. „Im Abgasskandal erfahren die Fahrzeuge durch ihre Betroffenheit zudem regelmäßig einen Wertverlust. Geschädigte Mercedes-Kunden können sich jedoch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler steht nach wie auf dem Standpunkt, dass es sich den beanstandeten Funktionen durch das KBA um zulässige Einrichtungen hält. Die Gerichte vertreten jedoch zunehmend eine andere Auffassung. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Daimler wird im Abgasskandal der Einsatz unterschiedlicher unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Dabei geht es u.a. um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder die AdBlue-Dosierstrategie. „Zum Schutz des Motors vor Beschädigung sind diese Funktionen nicht erforderlich. Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Selbst bei dem umstrittenen Thermofenster hat EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er die Verwendung eines Thermofensters für unzulässig hält (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

„Für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Die Chancen Schadenersatz durchzusetzen, stehen gut“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.