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KBA ordnet Rückruf für Opel Astra, Corsa und Insignia an

Der Dieselskandal meldet sich bei Opel zurück. Unter dem Code E222115640 (22-C-013) O7A hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen umfassenden Rückruf angeordnet und am 17. Februar 2022 veröffentlicht. Betroffen sind Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018.

Konkret geht nach Angaben des KBA dabei um Fahrzeuge mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 sowie Abgasrückführungssystem (AGR) und NOx-Speicherkatalysator (NSK). Bei den betroffenen Fahrzeugen wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss. Opel muss daher weltweit rund 400.000 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, davon rund 74.500 in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass Opel von einem amtlichen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen ist. Schon 2018 hatte das KBA bei Modellen des Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter (125 kw) sowie Zafira 1,6 Liter (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 Liter, (96 kw / 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Von diesem Rückruf waren weltweit rund 96.000 Fahrzeuge betroffen.

Nun erfolgte ein weiterer verpflichtender Rückruf und erneut sind Modelle des Opel Insignia betroffen.

Betroffene Opel-Besitzer werden demnächst voraussichtlich aufgefordert werden, ihr Auto in die Werkstatt zu bringen, damit die bemängelte Funktion entfernt wird. Welche Auswirkungen das auf den Motor, auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch hat, ist ungewiss.

„Wird in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, ist das Fahrzeug mangelhaft und die Käufer können die Beseitigung des Mangels verlangen. Die unzulässige Abschalteinrichtung lässt sich vielleicht mit einem Software-Update entfernen, der Schaden, den die Käufer erlitten haben, jedoch nicht. Nach gängiger Rechtsprechung ist der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich nicht durch ein Software-Update beseitigen. Betroffene Opel-Käufer können daher Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach der Rechtsprechung des BGH haben geschädigte Käufer beim Abgasskandal sowohl Anspruch auf den großen als auch auf den kleinen Schadenersatz. Beim großen Schadenersatz wird der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Käufer die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. „Beim kleinen Schadenersatz behält der Kläger hingegen das Fahrzeug und bekommt nur den Minderwert ersetzt, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.