Rückrufservice

KBA ordnet Rückruf im Abgasskandal an

Der Abgasskandal hat zum Rückruf zahlreicher Modelle unterschiedlicher Autohersteller geführt. Von VW über die Tochtermarken Audi, Porsche, Seat und Skoda über Opel bis zu Daimler ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss.

Betroffene Fahrzeughalter werden dann vom jeweiligen Autohersteller angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Für Betroffene stellt sich oft die Frage, ob sie dieser Aufforderung nachkommen sollen bzw. müssen. Dabei ist zu unterscheiden: Bei einer sog.  freiwilligen Service-Maßnahme des Autoherstellers besteht keine Pflicht, das Update aufspielen zu lassen. Das verhält sich jedoch anders, wenn das KBA den Rückruf amtlich angeordnet hat. Dann ist er verpflichtend. Die Folgen, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird, können gravierend sein: Das Fahrzeug könnte durch die nächste Hauptuntersuchung fallen oder seine Zulassung verlieren.

Für betroffene Halter eine schwierige Situation: Einerseits riskieren sie ohne Software-Update, dass das Fahrzeug stillgelegt wird, andererseits ist ungewiss, welche Auswirkungen das Update auf den Motor, z.B. auf die Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat. Betroffene Dieselfahrer haben mehrfach geklagt, dass das Update sich hier negativ auswirke. Zudem ist fraglich, ob die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nach einem Update überhaupt eingehalten werden. Volkswagen musste auf Anordnung des KBA vom September Modelle des VW Eos erneut zurückrufen, weil die Emissionswerte auch nach Durchführung des Software-Updates zu hoch waren.

Der Ausweg für die betroffenen Fahrzeughalter kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. „Von Fahrzeugen von VW über Audi und Porsche bis Mercedes bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt die Rechtsprechung der vergangenen Wochen und Monate, die sich immer verbraucherfreundlicher entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können auch dann noch geltend gemacht werden, wenn bereits ein Software-Update installiert wurde. „Der BGH hat bereits entschieden, dass der Schaden durch ein Software-Update nicht beseitigt werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.