Rückrufservice

KBA ordnet Rückruf im Abgasskandal an

Der Abgasskandal hat zum Rückruf zahlreicher Modelle unterschiedlicher Autohersteller geführt. Von VW über die Tochtermarken Audi, Porsche, Seat und Skoda über Opel bis zu Daimler ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss.

Betroffene Fahrzeughalter werden dann vom jeweiligen Autohersteller angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Für Betroffene stellt sich oft die Frage, ob sie dieser Aufforderung nachkommen sollen bzw. müssen. Dabei ist zu unterscheiden: Bei einer sog.  freiwilligen Service-Maßnahme des Autoherstellers besteht keine Pflicht, das Update aufspielen zu lassen. Das verhält sich jedoch anders, wenn das KBA den Rückruf amtlich angeordnet hat. Dann ist er verpflichtend. Die Folgen, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird, können gravierend sein: Das Fahrzeug könnte durch die nächste Hauptuntersuchung fallen oder seine Zulassung verlieren.

Für betroffene Halter eine schwierige Situation: Einerseits riskieren sie ohne Software-Update, dass das Fahrzeug stillgelegt wird, andererseits ist ungewiss, welche Auswirkungen das Update auf den Motor, z.B. auf die Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat. Betroffene Dieselfahrer haben mehrfach geklagt, dass das Update sich hier negativ auswirke. Zudem ist fraglich, ob die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nach einem Update überhaupt eingehalten werden. Volkswagen musste auf Anordnung des KBA vom September Modelle des VW Eos erneut zurückrufen, weil die Emissionswerte auch nach Durchführung des Software-Updates zu hoch waren.

Der Ausweg für die betroffenen Fahrzeughalter kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. „Von Fahrzeugen von VW über Audi und Porsche bis Mercedes bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt die Rechtsprechung der vergangenen Wochen und Monate, die sich immer verbraucherfreundlicher entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können auch dann noch geltend gemacht werden, wenn bereits ein Software-Update installiert wurde. „Der BGH hat bereits entschieden, dass der Schaden durch ein Software-Update nicht beseitigt werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.