Rückrufservice

KBA prüft Schritte im Wohnmobil-Abgasskandal - Rückruf möglich

Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato übersteigen zum Teil deutlich den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß. Das haben Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. Das wird praktisch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt. Wie die Behörde in einem Schreiben mitteilt, wurde bei eigenen Untersuchungen festgestellt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei einigen Wohnmobilen aufgrund von Unzulässigkeiten zu hoch ist.

Das KBA habe die zuständige Zulassungsbehörde und die EU-Kommission darüber informiert. Da bisher noch keine Maßnahmen von den zuständigen Behörden eingeleitet worden seien, prüfe das KBA jetzt eigene Schritte, damit die unzulässigen Funktionen entfernt werden können. „Das kann nur bedeuten, dass betroffenen Wohnmobilen ein verpflichtender Rückruf durch das KBA droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu hohe Stickoxid-Emissionen beim Fiat Ducato und der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen sind nicht neu. Schon 2016 meldete das KBA der italienischen Zulassungsbehörde entsprechende Messergebnisse. Von italienischer Seite ist offenbar nichts passiert. Nun könnte das KBA selbst aktiv werden.

Auch die EU-Kommission hat schon 2017 im Zusammenhang mit der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet. Dabei geht es um die Frage, ob die Vorschriften im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens gegenüber Fiat Chrysler nicht eingehalten wurden. „Es geht offenbar auch hier um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Anders lässt es sich kaum erklären, dass Fiat die Typengenehmigung trotz deutlicher Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß erhalten hat.“ Das KBA drückt sich zurückhaltender aus und spricht „nur“ von Unzulässigkeiten.

Wenn die deutsche Zulassungsbehörde nun selbst aktiv wird, droht den Besitzern der betroffenen Wohnmobile ein Rückruf und im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung, wenn die unzulässige Funktion nicht entfernt und die Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden.

„Der Abgasskandal dürfte endgültig bei Wohnmobilen angekommen sein“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Fahrzeughalter haben allerdings die Möglichkeit sich zu wehren.

Bei verschiedenen Wohnmobilen aus Basis eines Fiat Ducato haben Gerichte bereits entschieden, dass die Käufer Schadenersatzansprüche gegenüber Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, haben. Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß dadurch im realen Straßenverkehr steigt.

„Dass das KBA überhöhte Emissionswerte bestätigt, stärkt die Position der betroffenen Wohnmobil-Käufer weiter. Dabei ist ein Rückruf des KBA keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.