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KBA prüft Schritte im Wohnmobil-Abgasskandal - Rückruf möglich

Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato übersteigen zum Teil deutlich den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß. Das haben Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. Das wird praktisch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt. Wie die Behörde in einem Schreiben mitteilt, wurde bei eigenen Untersuchungen festgestellt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei einigen Wohnmobilen aufgrund von Unzulässigkeiten zu hoch ist.

Das KBA habe die zuständige Zulassungsbehörde und die EU-Kommission darüber informiert. Da bisher noch keine Maßnahmen von den zuständigen Behörden eingeleitet worden seien, prüfe das KBA jetzt eigene Schritte, damit die unzulässigen Funktionen entfernt werden können. „Das kann nur bedeuten, dass betroffenen Wohnmobilen ein verpflichtender Rückruf durch das KBA droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu hohe Stickoxid-Emissionen beim Fiat Ducato und der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen sind nicht neu. Schon 2016 meldete das KBA der italienischen Zulassungsbehörde entsprechende Messergebnisse. Von italienischer Seite ist offenbar nichts passiert. Nun könnte das KBA selbst aktiv werden.

Auch die EU-Kommission hat schon 2017 im Zusammenhang mit der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet. Dabei geht es um die Frage, ob die Vorschriften im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens gegenüber Fiat Chrysler nicht eingehalten wurden. „Es geht offenbar auch hier um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Anders lässt es sich kaum erklären, dass Fiat die Typengenehmigung trotz deutlicher Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß erhalten hat.“ Das KBA drückt sich zurückhaltender aus und spricht „nur“ von Unzulässigkeiten.

Wenn die deutsche Zulassungsbehörde nun selbst aktiv wird, droht den Besitzern der betroffenen Wohnmobile ein Rückruf und im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung, wenn die unzulässige Funktion nicht entfernt und die Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden.

„Der Abgasskandal dürfte endgültig bei Wohnmobilen angekommen sein“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Fahrzeughalter haben allerdings die Möglichkeit sich zu wehren.

Bei verschiedenen Wohnmobilen aus Basis eines Fiat Ducato haben Gerichte bereits entschieden, dass die Käufer Schadenersatzansprüche gegenüber Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, haben. Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß dadurch im realen Straßenverkehr steigt.

„Dass das KBA überhöhte Emissionswerte bestätigt, stärkt die Position der betroffenen Wohnmobil-Käufer weiter. Dabei ist ein Rückruf des KBA keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

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Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

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Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.