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KBA weist im Abgasskandal Widerspruch gegen Mercedes-Rückruf zurück

Das Kraftfahrtbundesamt stellt sich quer - aus Sicht der Daimler AG hat das KBA eine schmerzhafte Entscheidung getroffen und die Widersprüche gegen Rückrufaktionen zurückgewiesen. Für den Automobilhersteller wären erfolgreiche Widersprüche genau der Befreiungsschlag gewesen, den man in diesen schweren Zeiten dringend braucht.

Die Behörde hatte im Mai 2018  einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung" zurückgerufen, es folgen weitere Rückrufe  und die Zahl der betroffenen Fahrzeuge stieg auf 1,4 Millionen Autos europaweit - über eine halbe Million allein in Deutschland. Dabei geht das Thema nahezu alle Modelle von der A-Klasse bis zum Sprinter an.  Betroffen sind Autos der Schadstoffklassen 5 und 6 aus dem Produktionszeitraum 2008 bis 2018.

In Verfahren um die zurückgerufenen Autos hatten die Konzern-Anwälte immer wieder auf fehlende Rechtskraft und nicht endgültig beschiedene Widersprüche verwiesen. Damit ist es nun vorbei: Die Rückrufe sind amtlich, falls Daimler nicht noch dagegen klagt. Eine aufschiebende Wirkung hatten die Widersprüche ohnehin nicht - trotzdem hinterlässt die aktuelle Entscheidung einige Flecken auf der Daimler-Weste.

Im Streit mit der Flensburger Behörde hatte Daimler immer wieder auf die Zulässigkeit der kritisierten Abschaltvorrichtungen verwiesen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: : "Offensichtlich blieb dem KBA nach den aktuellen Urteilen von BGH und EuGh nicht mehr viel anderes übrig, als die Widersprüche zurückzuweisen". Dabei handelt es sich aber wohl eher nicht um eine politische Entscheidung, vielmehr ist die Zurückweisung Folge weiterer intensiver Tests und Untersuchungen. Gegen die Behördenentscheidung kann Daimler noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aus der Konzernzentrale erfuhr der Bayrische Rundfunk, dass diese Option derzeit geprüft wird.  Seifert: "Für die laufenden und zukünftige Verfahren ist die Abweisung der Widersprüche schon ein starkes Signal."

Abgas-Skandal

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Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.