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KBA weist im Abgasskandal Widerspruch gegen Mercedes-Rückruf zurück

Das Kraftfahrtbundesamt stellt sich quer - aus Sicht der Daimler AG hat das KBA eine schmerzhafte Entscheidung getroffen und die Widersprüche gegen Rückrufaktionen zurückgewiesen. Für den Automobilhersteller wären erfolgreiche Widersprüche genau der Befreiungsschlag gewesen, den man in diesen schweren Zeiten dringend braucht.

Die Behörde hatte im Mai 2018  einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung" zurückgerufen, es folgen weitere Rückrufe  und die Zahl der betroffenen Fahrzeuge stieg auf 1,4 Millionen Autos europaweit - über eine halbe Million allein in Deutschland. Dabei geht das Thema nahezu alle Modelle von der A-Klasse bis zum Sprinter an.  Betroffen sind Autos der Schadstoffklassen 5 und 6 aus dem Produktionszeitraum 2008 bis 2018.

In Verfahren um die zurückgerufenen Autos hatten die Konzern-Anwälte immer wieder auf fehlende Rechtskraft und nicht endgültig beschiedene Widersprüche verwiesen. Damit ist es nun vorbei: Die Rückrufe sind amtlich, falls Daimler nicht noch dagegen klagt. Eine aufschiebende Wirkung hatten die Widersprüche ohnehin nicht - trotzdem hinterlässt die aktuelle Entscheidung einige Flecken auf der Daimler-Weste.

Im Streit mit der Flensburger Behörde hatte Daimler immer wieder auf die Zulässigkeit der kritisierten Abschaltvorrichtungen verwiesen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: : "Offensichtlich blieb dem KBA nach den aktuellen Urteilen von BGH und EuGh nicht mehr viel anderes übrig, als die Widersprüche zurückzuweisen". Dabei handelt es sich aber wohl eher nicht um eine politische Entscheidung, vielmehr ist die Zurückweisung Folge weiterer intensiver Tests und Untersuchungen. Gegen die Behördenentscheidung kann Daimler noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aus der Konzernzentrale erfuhr der Bayrische Rundfunk, dass diese Option derzeit geprüft wird.  Seifert: "Für die laufenden und zukünftige Verfahren ist die Abweisung der Widersprüche schon ein starkes Signal."

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.