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Keine Mithaftung der geschiedenen Frau für Darlehen des Ex-Manns

06.09.2024

Die geschiedene Ehefrau steht nicht in der Mithaftung für ein Darlehen, dass ihr Ex-Mann allein aufgenommen hat. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 2023 sei die Frau nicht als Mitdarlehensnehmerin anzusehen (Az.: 8 O 232/22). Nehmen Ehepaare gemeinsam ein Darlehen auf, stehen sie auch gemeinsam in der Haftung und der Darlehensgeber kann von jedem Partner die Rückzahlung verlangen. „Das sieht jedoch anders aus, wenn nur ein Ehepartner den Darlehensvertrag abschließt und dabei auch nicht im Namen und mit Vertretungsvollmacht seines Partners gehandelt hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch das Urteil des LG Köln.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Frau eine Immobilie als Alleineigentum erworben und dafür einen Kredit über 250.000 Euro aufgenommen. 150.000 Euro davon hatte das Ehepaar nach dem Verkauf einer anderen Immobilie bereits zurückgezahlt. Als der Darlehensgeber die restlichen 100.000 Euro zurückforderte, wurde es finanziell eng bei dem Ehepaar. Daher sprang der Onkel des Mannes ein. Er überwies seiner Schwester und Mutter seines Neffen in mehreren Zahlungen 100.000 Euro. Damit wurde das Darlehen zurückgezahlt. Als das Ehepaar sich scheiden ließ, verlangte der Onkel die 100.000 Euro von der Ex-Frau seines Neffen als alleiniger Eigentümerin der Immobilie zurück.

Auch wenn er die Kommunikation über das Darlehen nur mit seinen Neffen geführt hat, habe die Frau wissen müssen, dass das Geld von ihm stand und als zinsloses Darlehen gewährt wurde. Die Frau bestritt, dass sie Kenntnis von den Absprachen zwischen ihrem damaligen Ehemann und seinem Onkel hatte. Sie habe von ihrem Mann nur die Auskunft erhalten, dass das Darlehen zurückgezahlt sei und sei davon ausgegangen, dass der Onkel den Betrag geschenkt habe und keine Rückzahlung vereinbart gewesen sei. Das LG Köln wies die Klage des Onkels auf Rückzahlung der 100.000 Euro zurück. Denn er habe mit der Beklagten keinen Darlehensvertrag geschlossen, stellte das Gericht klar. Der Kläger habe selbst vorgetragen, dass er nur mit seinem Neffen über die 100.000 Euro gesprochen habe. Wenn dieser allein und nicht im Namen und mit Vollmacht seiner damaligen Ehefrau einen Darlehensvertrag geschlossen hat, stehe die beklagte Ex-Frau nicht in der Haftung für die Rückzahlung des Kredits.

Dass der Neffe das Darlehen auch im Namen seiner damaligen Frau abgeschlossen hat, sei nicht ersichtlich und müsse auch nicht zwingend angenommen werden. Da er Miteigentümer der Immobilie werden sollte, habe er auch ein starkes Eigeninteresse an der Rückführung des Kredits gehabt, auch wenn es nach der Scheidung nicht mehr zu einer Miteigentümerschaft gekommen ist, so das Gericht. Zudem habe der Neffe auch nicht mit Vertretungsmacht der Beklagten gehandelt. Selbst wenn die Frau wusste, dass das Geld von dem Onkel stammte, sei sie dadurch nicht durch konkludente Genehmigung ohne Vertretungsmacht zur Mitdarlehensnehmerin geworden, stellte das LG Köln fest.

„Das Urteil zeigt, dass Eheleute bei einem Darlehen nicht automatisch gemeinsam in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Problemen mit dem Darlehensvertag, Online-Banking, Vorfälligkeitsentschädigung oder einer Mithaftung bzw. einer Bürgschaft gibt Ihnen die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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