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Klage im Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss leisten - BGH IV ZR 86/24

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Die Entscheidung des BGH ist in der Praxis von großer Bedeutung. Denn immer wieder kommt es vor, dass verschiedene Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage bei Klagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen mit der Begründung verweigern, dass der Versicherungsschutz erst eintritt, wenn das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist und nicht schon beim Kauf. „Derartige Klauseln gehen völlig an der Realität vorbei. Denn zum Zeitpunkt des Erwerbs ist das Fahrzeug regelmäßig noch nicht auf den Käufer zugelassen. Der BGH hat den Rechtsschutzversicherern nun aber einen Strich durch die Rechnung gemacht und deutlich gemacht, dass solche unklaren Klauseln nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen dürfen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Sachverhalt: Rechtsschutzversicherung verweigert Deckungszusage

In dem Fall vor dem BGH hatte die Klägerin im November 2017 einen gebrauchten Diesel-Pkw gekauft, der schon zum Zeitpunkt des Erwerbs über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung verfügte. Als die Frau von der unzulässigen Abschalteinrichtung erfuhr, wollte sie Schadenersatzansprüche geltend machen und erbat von ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage. Diese lehnte ab und verwies u.a. auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der Versicherungsschutz erst besteht, wenn das Auto auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.

BGH: Versicherungsschutz besteht

Gegen die Ablehnung klagte die Frau und hatte in erster Instanz Erfolg. Im Berufungsverfahren wies das Oberlandesgericht Schleswig die Klage auf Deckungsschutz jedoch zurück. Der BGH hob die Entscheidung des Berufungsgerichts nun auf und machte deutlich, dass im vorliegenden Fall Versicherungsschutz besteht. Die vom Versicherer verwandten Klauseln seien unklar, so dass ein Versicherungsnehmer annehmen könne, dass Versicherungsschutz auch zum Zeitpunkt des Erwerbs besteht. Die Auslegung der Klauseln dürfe im Zweifelsfall nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Weiter stellte der BGH klar, dass der Rechtsschutzversicherer die Deckung auch nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Klage ablehnen dürfe.

Schadenersatzklagen mit guten Erfolgsaussichten

„Der BGH hat bereits im Juni 2023 entschieden, dass Autohersteller im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit haften. Das hat die Erfolgsaussichten bei Klagen wegen eines unzulässigen Thermofensters deutlich erhöht, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen. Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 1.8.2025 deutlich gemacht hat, dass sich die Autobauer bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Fazit

Der BGH hat die Position der Versicherungsnehmer im Dieselskandal nachdrücklich gestärkt. Rechtsschutzversicherer können die Deckungszusage nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern und sich auch nicht auf unklare Klauseln berufen, nachdem der Deckungsschutz erst ab Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer besteht. „In der Praxis haben wir schon mehrfach erlebt, dass Rechtsschutzversicherung die Deckung aufgrund undurchsichtiger Klauseln ablehnen. Damit dürfte es jetzt vorbei sein. Der Weg für eine Schadenersatzklage im Abgasskandal steht somit offen. Interessant ist das u.a. auch deshalb, weil bei vielen Fahrzeugen des VW-Konzerns nach Bekanntwerden des Abgasskandals mit dem Software-Update auch ein unzulässiges Thermofester aufgespielt wurde“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Automotive, Versicherungsrecht

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Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

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Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.