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Klage im Audi Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss eintreten

Die ARAG-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal die Kosten für eine Schadenersatzklage gegen Audi übernehmen. Auch für das Berufungsverfahren. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 5. Mai 2023 entschieden (Az.: 9a O 122/22). Dabei lehnte es sich an die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an.

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). „Dementsprechend muss dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Damit hat der EuGH die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich erleichtert“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem hat der EuGH entschieden, dass auch Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen.

An dieser Rechtsprechung orientierte sich das Landgericht Düsseldorf. In dem Fall hatte der Käufer eines Audi A6 Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. käme ein Thermofenster zum Einsatz. Die Klage hatte in erster Instanz am Landgericht Bonn keinen Erfolg. Der Kläger ließ sich dadurch nicht entmutigen und wollte Berufung einlegen. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung verweigerte ihm allerdings die Deckungszusage für das Berufungsverfahren mit der Begründung, dass die Klage keine ausreichenden Erfolgsaussichten habe.

Das sah das LG Düsseldorf anders und verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Der EuGH hatte schon im Dezember 2020 entschieden, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Deutsche Gerichte sind bislang aber davon ausgegangen, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung allein nicht für Schadenersatzansprüche ausreicht. Vielmehr müsse dem Autohersteller auch nachgewiesen werden, dass er mit Vorsatz, sprich im betrügerischer Absicht, gehandelt habe. „Das ist nach dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 jedoch nicht nötig und schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers begründet Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Gisevius. In Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH befand das LG Düsseldorf, dass die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage gegen Audi hinreichend gegeben seien und die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen müsse.

Nachdem der ehemalige Audi-Chef Stadler im Abgasskandal inzwischen ein Geständnis abgelegt hat, dürften die Erfolgsaussichten für Klagen gegen Audi noch weiter gestiegen sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.