Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet.
Der Konkurs trifft auch die Anleger der Gesellschaft, die sich nun fragen, was aus ihrem investierten Geld wird. Bei der Life Forestry Switzerland AG konnten sie ihr Geld in Teakbaumplantagen in Costa Rica und Ecuador investieren, indem sie Kauf- und Dienstleistungsverträge abschlossen. Die Kapitalanlage entwickelte sich für viele Anleger allerdings nicht wie erhofft und die prognostizierten Renditen verwirklichten sich nicht.
BGH: Widerruf der Verträge möglich
Der Widerruf der Verträge bot enttäuschten Anlegern einen Ausweg aus der Situation. Denn der BGH entschied Urteil vom 15. Mai 2024 (Az. VIII ZR 226/22), dass der Widerruf der Kauf- und Dienstleistungsverträge immer noch möglich ist, da die Verträge nicht die notwendige Widerrufsbelehrung enthielten. „Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Verträge noch möglich war“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Für die Anleger eröffnete sich so die Möglichkeit, die Verträge rückabzuwickeln und ihr investiertes Geld zurückzuholen. Zudem bestätigte der BGH auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anwendbarkeit deutschen Rechts für Anleger der Life Forestry Switzerland mit Wohnsitz in Deutschland.
Ansprüche im Konkursverfahren
Bank- und Kapitalanlagerecht
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de
Durch den Konkurs der Gesellschaft hat sich die Situation für die Anleger verändert. Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre Ansprüche in einem ersten Schritt im Konkursverfahren anmelden. Da die Anleger Kaufverträge über die Bäume abgeschlossen haben, kann zudem geprüft werden, ob einer anderweitige Verwertung oder der Verkauf der Bäume möglich ist.
Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Life Forestry Switzerland geprüft werden. Möglicherweise haben sie die Renditeerwartungen zu positiv dargestellt oder nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt. Zudem hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin bemängelt, dass die Gesellschaft für ihr Angebot in Deutschland nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt und damit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der Life Forestry Switzerland AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

