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Konkurs der Life Forestry Switzerland AG - Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Konkurs trifft auch die Anleger der Gesellschaft, die sich nun fragen, was aus ihrem investierten Geld wird. Bei der Life Forestry Switzerland AG konnten sie ihr Geld in Teakbaumplantagen in Costa Rica und Ecuador investieren, indem sie Kauf- und Dienstleistungsverträge abschlossen. Die Kapitalanlage entwickelte sich für viele Anleger allerdings nicht wie erhofft und die prognostizierten Renditen verwirklichten sich nicht.

 

BGH: Widerruf der Verträge möglich

 

Der Widerruf der Verträge bot enttäuschten Anlegern einen Ausweg aus der Situation. Denn der BGH entschied Urteil vom 15. Mai 2024 (Az. VIII ZR 226/22), dass der Widerruf der Kauf- und Dienstleistungsverträge immer noch möglich ist, da die Verträge nicht die notwendige Widerrufsbelehrung enthielten. „Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Verträge noch möglich war“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die Anleger eröffnete sich so die Möglichkeit, die Verträge rückabzuwickeln und ihr investiertes Geld zurückzuholen. Zudem bestätigte der BGH auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anwendbarkeit deutschen Rechts für Anleger der Life Forestry Switzerland mit Wohnsitz in Deutschland.

 

Ansprüche im Konkursverfahren

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Durch den Konkurs der Gesellschaft hat sich die Situation für die Anleger verändert. Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre Ansprüche in einem ersten Schritt im Konkursverfahren anmelden. Da die Anleger Kaufverträge über die Bäume abgeschlossen haben, kann zudem geprüft werden, ob einer anderweitige Verwertung oder der Verkauf der Bäume möglich ist.

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Life Forestry Switzerland geprüft werden. Möglicherweise haben sie die Renditeerwartungen zu positiv dargestellt oder nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt. Zudem hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin bemängelt, dass die Gesellschaft für ihr Angebot in Deutschland nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt und damit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der Life Forestry Switzerland AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Weitere Artikel:

BGH zum Anspruch von Anlegern

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.