Rückrufservice

Kontosperrung bei Postbank - Bafin schaltet sich ein

Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die massiven Probleme bei der Postbank haben nun auch die Bafin auf den Plan gerufen. Die Finanzaufsicht sieht „erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts“ der Postbank, teilte sie am 4. September 2023 mit. Sie prüft nun, ob aufsichtlich relevante Mängel bei der Postbank bestehen. Dabei geht sie auch den zahlreichen Beschwerden der Postbank-Kunden nach und prüft, ob sie aufsichtliche Maßnahmen verhängt.

Hintergrund für die Probleme ist offenbar die technische Einbindung der Postbank in die Systeme der Deutschen Bank, die die Kunden ihrer Tochter Postbank nach und nach auf die eigenen technischen Plattformen gezogen hat. Die Migration ist zwar abgeschlossen, Probleme sind aber offensichtlich geblieben. Wie die Bafin mitteilt, sieht sie seit dem Jahreswechsel 2022/2023 erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts der Postbank. Neben Störungen beim Online-Banking gebe es insbesondere auch lange Bearbeitungszeiten bei Nachlassangelegenheiten, Pfändungen sowie bei der Auflösung und Abwicklung von Konten und der Auszahlung von Spareinlagen. Darüber hinaus käme es auch bei der Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen, die für die Kunden massive Auswirkungen haben können, so die Bafin. Die Verbraucherzentrale NRW hatte deshalb schon eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Postbank bei der Bafin eingereicht.

Die Finanzaufsicht hat die Postbank aufgefordert, die Beeinträchtigungen unverzüglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden nachzukommen. Dass die Bafin sich eingeschaltet hat, sei erfreulich, so Rechtsanwalt Looser. Für die betroffenen Kunden gehe es aber jetzt darum, schnellstmöglich wieder über ihr Konto verfügen zu können. „Lebensmittel oder Rechnungen müssen jetzt bezahlt werden und nicht erst, wenn die Postbank ihre technischen Probleme in den Griff bekommen hat. Darum sollten betroffene Kunden jetzt die Freischaltung ihrer Konten verlangen“, sagt Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Kunden der Postbank gerne eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.