Rückrufservice

Kraftfahrt-Bundesamt muss im Abgasskandal Einsicht gewähren - Beschluss des OVG Schleswig

Das Kraftfahrt-Bundesamt und VW hätten ihre Kommunikation zum Abgasskandal im Herbst 2015 wohl gerne unter Verschluss gehalten. Dem macht das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht aber einen Strich durch die Rechnung. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2020 hat der 4. Senat des OVG entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht in den Schriftverkehr zwischen der Behörde und VW zu den Rückrufanordnungen nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 zu geben (Az.: 4 LA 141/18).

Das Verwaltungsgericht hatte der Deutschen Umwelthilfe schon im mit Urteil vom April 2018 die Einsicht gewährt (Az.: 6 A 48/18). Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Anträge von VW und des KBA und VW auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil unanfechtbar abgelehnt und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Das Verwaltungsbericht hatte schon in erster Instanz die Bedenken gegen die Einsichtnahmen wegen laufender strafrechtlicher Ermittlungen und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht geteilt. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Informationen sei wichtiger zu bewerten. Da OVG folgte nun dieser Argumentation.

Schon mit Beschluss vom 27. April 2020 hatte das OVG in einem ähnlichen Verfahren die Zulassung der Berufung des KBA und dreier Autohersteller abgelehnt. Damit muss einem Team des ZDF Einsicht in die Unterlagen des KBA zu den Software-Updates geben. Dabei geht es um die Modelle VW Amarok, Audi A4, A5 und Q5 sowie Seat Exeo.

„Damit ist Schluss mit der Geheimniskrämerei. Das KBA und VW können sich nicht länger hinter vermeintlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verstecken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Es ist zu hoffen, dass durch die Einsichtnahme mehr Licht ins Dunkel rund um den Abgasskandal kommt.“

Denn auch wenn der BGH im Mai entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, sind noch nicht alle Fragen geklärt. So geht es u.a. darum, ob mit dem Software-Update nicht auch eine neue unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Entsprechende Urteile der Landgerichte Dortmund oder Düsseldorf liegen bereits vor (Az.: 4 O 53/20 und 7 O 166/18).

Möglicherweise gibt es durch die Einsichtnahme auch Erkenntnisse zu illegalen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 oder den größeren 3-Liter-Dieselmotoren. „Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei und betroffene Fahrzeughalter können ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.