Rückrufservice

Kreditvertrag Mercedes Benz Bank - LG Stuttgart erklärt Widerruf für wirksam

07.04.2022

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Benz Bank auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags noch wirksam war (Az.: 12 O 18/22). Ausschlaggebend für die Entscheidung des LG Stuttgart war, dass die Mercedes Bank nur unzureichende Angaben zum Verzugszins gemacht hat und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt wurde.

Der EuGH hatte mit Urteil vom 9. September 2021 beim Widerruf von Darlehensverträgen die Verbraucherrechte erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Er bemängelte, dass die Banken häufig nur unzureichende Pflichtangaben u.a. zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder zum Verzugszins in den Kreditverträgen machen. „Folge der unzureichenden Angaben ist, dass die Widerrufsfrist nicht anläuft und dadurch der Widerruf noch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart. Der Verbraucher kaufte 2017 einen gebrauchten Mercedes CLA 200. Zur Finanzierung des Kaufs schloss er einen Darlehensvertrag mit der Mercedes Benz Bank ab, den das Autohaus vermittelt hatte. 2021 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Kreditvertrags.

Das LG Stuttgart entschied, dass der Widerruf wirksam ist, weil die Angaben zum Verzugszins in dem Darlehensvertrag nicht ausreichend seien. So müsse der Verzugszins in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben und auch der Mechanismus zu seiner Anpassung beschrieben werden. Diese Anforderungen seien nicht erfüllt worden, so das Gericht. Die Widerrufsfrist sei daher nicht angelaufen und der Widerruf wirksam erfolgt.

Liegt, so wie hier, zwischen dem Kaufvertrag und dem Darlehensvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor, werden durch den erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt. Der Verbraucher kann dann das Fahrzeug an die Bank geben und erhält im Gegenzug seine geleisteten Ratenzahlungen inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Der Widerruf ist finanziell zumeist lukrativer als der Weiterverkauf des Fahrzeugs. Gerade in Zeiten von Abgasskandal oder Fahrverboten ist der Widerruf eine interessante Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Dabei ist es für den Widerruf nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzureichende Pflichtangaben verwendet hat. Solche Fehler sind nicht nur der Mercedes Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-mercedes-darlehensvertraege

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.