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kryptod - Bafin ermittelt

09.01.2023

Über die Handelsplattform kryptod.com können Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) oder fixen Spreads handeln. Anleger dürften jedoch beunruhigt sein, denn die BaFin ermittelt gegen kryptod. Nach Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 3. Januar 2023 hat weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd. eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dazu zwingend eine entsprechende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Eine solche Erlaubnis liegt bei kryptod nach Angaben der BaFin nicht vor. Auf der Webseite kryptod.com wird zwar dargestellt, dass Kryptod Ltd. ein von der Financial Conduct Authority (FCA) lizensierter Finanzdienstleister ist. Diese Behauptung lasse sich allerdings nicht bestätigen, so die BaFin.

Vielmehr ließen Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, die Annahme zu, dass über die Handelsplattform unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen angeboten werden. Anleger sollten daher besonders aufmerksam sein. BaFin und Landeskriminalämter appellieren an Anleger bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein, um Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.

CFDs und andere hochspekulative Geldanlagen bergen für Anleger ein hohes Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust. „Besonders von Anbietern ohne Lizenz werden solche Geldanlagen häufig massiv und mit dem Versprechen hoher Sicherheiten beworben. Doch Anleger sollten besonders vorsichtig sein. Häufig steckt Betrug dahinter und spätestens, wenn es um das Auszahlen von Guthaben geht, fangen die Schwierigkeiten an und die Anleger kommen nicht an ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch die Webseite krytod.com wirbt mit hohen Sicherheitsstandards, Transparenz und ständigen Zugriff auf das Konto. Es mehren sich aber die Meldungen, dass Anleger Probleme bei der Auszahlung ihres Guthabens haben und stattdessen zu weiteren Einzahlungen aufgefordert werden.

„Anleger sollten sich nicht unter Druck setzen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. Gegebenenfalls können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht und Gelder zurückgeholt werden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne und gibt ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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Aktuelles
19.09.2023

Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.
14.09.2023

Investments in Bäume oder Plantagen sollen nachhaltig sein und Rendite für die Anleger abwerfen. Allerdings geraten solche Investitionsangebote auch immer wieder ins Visier der Finanzaufsicht BaFin. So auch die Woodland Invest, die Vermögensanlagen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen anbietet. Wie die BaFin am 28. August 2023 mitteilte, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vermögensanlagen ohne ein erforderliches Verkaufsprospekt angeboten werden.
13.09.2023

Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
11.09.2023

Ist die Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, haben Kunden gute Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. September 2023, das eine Volksbank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt hat (Az.: 2 O 129/23).
06.09.2023

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte.
02.09.2023

Mehrere Gesellschaften der PROJECT-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden an den Amtsgerichten Nürnberg und Bamberg im August 2023 eröffnet. Neben den Käufern der Wohnungen haben die Insolvenzen inzwischen auch die Anleger der Project-Fonds erreicht. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden nach einem Bericht des Handelsblatts vom 22. August bis auf weiteres eingestellt.