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KS-INDEX-IMMOFONDS GDBR / CAPITALPLAN GMBH

OBERLANDESGERICHT STUTTGART BESTÄTIGT SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGENÜBER DER CAPITALPLAN GMBH

Stuttgart 08.06.2009

Von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wurde jetzt auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit Versäumnisurteil vom 26.03.2009 eine Entscheidung gegen die Capitalplan GmbH erstritten, in welchem einem Anleger der KS-Index-Immofonds GdbR Schadensersatz zugesprochen wurde (noch nicht rechtskräftig).

Das OLG kam in der Urteilsbegründung zu der Auffassung, dass die Capitalplan GmbH, welche auch für den Vertrieb der KS-Index-Immofonds Beteiligungen verantwortlich war, für den eingetretenen Schaden haftet. Dem Anleger wurde dementsprechend Schadensersatz in Höhe aller von ihm geleisteten Zahlungen zugesprochen.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, wonach die Capitalplan GmbH neben dem Berater haftet, weil dieser einen Prospekt übergeben hat, in welchem die Capitalplan als „Ihr Ansprechpartner“ angegeben war.

Daraus schloss das Oberlandesgericht Suttgart, dass allein die äußeren Umstände erkennen lassen, dass die eigentliche Anlagevermittlerin die Capitalplan GmbH ist.“ Bereits im Jahr 2005 hat die Fachzeitschrift k-mi den Prospekt zum Anlass genommen, vor den Angebot der KS-Index-Immofonds GdbR zu warnen.

In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) kommt k-mi zu dem Ergebnis, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert (…) wir (gehen) davon aus, dass diese Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher folgerichtig: „Vorsicht ist geboten“.

Ungeachtet dessen wurden sämtliche Anleger der KS-Index-Immofonds GdbR erneut vom Geschäftsführer des Fonds, Herrn Karl Siegle, mit Schreiben vom 12.05.2009 angeschrieben. Darin werden die Anleger hinsichtlich der Auszahlung ihrer Einlage abermals vertröstet.

Es heißt, dass die Liquidation der Gesellschaft in der vorgesehenen Frist nicht gelungen sei. Schuld daran sei, dass Kredite zur Finanzierung der Immobilienverkäufe nicht hätten beschafft werden können; zudem sei auch die kritische Berichterstattung im Internet kontraproduktiv und beschleunige die Liquidation in keiner Weise.

Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Wieder einmal ein Schreiben, in welchem die Schuld den anderen zugeschoben wird. Unserer Ansicht nach handelt es sich um den weiteren Versuch, Anleger davon abzuhalten, ihre Beteiligung zurück zu fordern und von unbequemen Prozessen abzuhalten.

Der Vorschlag von Herrn Siegle, dass er sich bereit erklärt, ein  Schuldanerkenntnis gegenüber den Anlegern abzugeben, in der er seine persönliche Haftung bestätigt, halten wir für ungenügend“.  

Fazit

Verschiedene Urteile bestätigen die guten Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen verschiedene Verantwortliche im Fall KS-Index-Immofonds. Betroffenen Anlegern ist daher zu empfehlen, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt Rat einzuholen.

Ansprechpartner

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