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Kündigung der Lebensversicherung - Berater muss über Nachteile aufklären

Bei älteren Lebensversicherungen kann es noch einen vereinbarten Garantiezins oder Steuervorteile geben. Daher sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, wenn der Versicherer ihnen einen Wechsel von einem Altvertrag in einen Neuvertrag anbietet, denn diese Vorteile können dann verloren gehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27. September 2023 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass die Kündigung der alten Police unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Konsequenzen aufgeklärt wurde (Az.: 20 U 22/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer im Jahr 2000 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Die Police umfasste einen Garantiezins und war steuerprivilegiert. Mit einem Versicherungsvertreter fanden 2018 mehrere Gespräche zur Umdeckung der Lebensversicherung statt. Das Ergebnis der Beratungsgespräche war, dass der Kunde den alten Versicherungsvertrag kündigte und stattdessen eine fondsgebundene Lebensversicherung abschloss. „Der Versicherungsvertreter hatte seinen Kunden allerdings über zwei wichtige Punkte nicht aufgeklärt: Denn bei dem neuen Vertrag gab es weder einen Garantiezins noch Steuervorteile“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Jahr 2019 bat der Versicherungsnehmer um Auskünfte zu den Verträgen und legte Beschwerde wegen einer fehlerhaften Beratung durch den Versicherungsvertreter ein. Er erklärte den Rücktritt von der neu geschlossenen Rentenversicherung und verlangte stattdessen die Wiederinkraftsetzung des alten Vertrags.

Als der Versicherer diesem Ansinnen nicht nachkommen wollte, reichte der Versicherungsnehmer Klage ein und hatte damit am OLG Hamm Erfolg. Das OLG führte aus, dass es sich bei einer Kapitallebensversicherungen regelmäßig um einen komplizierten und somit auch sehr beratungsbedürftigen Versicherungsvertrag handele. Der Kunde müsse dabei insbesondere über die Folgen und Risiken, die die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung mit sich bringen kann, aufgeklärt werden. Der Versicherungsvertreter habe mit seiner Empfehlung, den Altvertrag zu kündigen und einen Neuvertrag abzuschließen, ohne über die Vor- und Nachteile aufzuklären, seine Beratungspflichten verletzt, machte das OLG Hamm deutlich. Der Kläger sei daher so zu stellen, als hätte er die Kapitallebensversicherung nicht gekündigt.

„Das Urteil zeigt, dass die Versicherungsnehmer bei sog. Umdeckungen von Lebensversicherungen über die Konsequenzen und Nachteile genau aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).