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Kündigung der Lebensversicherung - Berater muss über Nachteile aufklären

Bei älteren Lebensversicherungen kann es noch einen vereinbarten Garantiezins oder Steuervorteile geben. Daher sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, wenn der Versicherer ihnen einen Wechsel von einem Altvertrag in einen Neuvertrag anbietet, denn diese Vorteile können dann verloren gehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27. September 2023 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass die Kündigung der alten Police unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Konsequenzen aufgeklärt wurde (Az.: 20 U 22/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer im Jahr 2000 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Die Police umfasste einen Garantiezins und war steuerprivilegiert. Mit einem Versicherungsvertreter fanden 2018 mehrere Gespräche zur Umdeckung der Lebensversicherung statt. Das Ergebnis der Beratungsgespräche war, dass der Kunde den alten Versicherungsvertrag kündigte und stattdessen eine fondsgebundene Lebensversicherung abschloss. „Der Versicherungsvertreter hatte seinen Kunden allerdings über zwei wichtige Punkte nicht aufgeklärt: Denn bei dem neuen Vertrag gab es weder einen Garantiezins noch Steuervorteile“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Jahr 2019 bat der Versicherungsnehmer um Auskünfte zu den Verträgen und legte Beschwerde wegen einer fehlerhaften Beratung durch den Versicherungsvertreter ein. Er erklärte den Rücktritt von der neu geschlossenen Rentenversicherung und verlangte stattdessen die Wiederinkraftsetzung des alten Vertrags.

Als der Versicherer diesem Ansinnen nicht nachkommen wollte, reichte der Versicherungsnehmer Klage ein und hatte damit am OLG Hamm Erfolg. Das OLG führte aus, dass es sich bei einer Kapitallebensversicherungen regelmäßig um einen komplizierten und somit auch sehr beratungsbedürftigen Versicherungsvertrag handele. Der Kunde müsse dabei insbesondere über die Folgen und Risiken, die die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung mit sich bringen kann, aufgeklärt werden. Der Versicherungsvertreter habe mit seiner Empfehlung, den Altvertrag zu kündigen und einen Neuvertrag abzuschließen, ohne über die Vor- und Nachteile aufzuklären, seine Beratungspflichten verletzt, machte das OLG Hamm deutlich. Der Kläger sei daher so zu stellen, als hätte er die Kapitallebensversicherung nicht gekündigt.

„Das Urteil zeigt, dass die Versicherungsnehmer bei sog. Umdeckungen von Lebensversicherungen über die Konsequenzen und Nachteile genau aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei solchen Falschberatungen oder beim Widerruf von Lebensversicherungen bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

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Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der MC Consulting GmbH geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.