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LANDGERICHT BERLIN VERURTEILT TELIS FINANZ VERMITTLUNG AG ZUM SCHADENSERSATZ

SCHADENSERSATZ IN HÖHE VON 60.000 EURO ZUGESTANDEN

Das Landgericht Berlin hat einem Mandanten der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei BRÜLLMANN mit Urteil vom 18. März 2015 (Az. 31 O 19/14 - nicht rechtskräftig) die Rückabwicklung einer Kapitalanlage Schadensersatz in Höhe von rund 60.000 Euro zugestanden.

Geprüft wurde der Schadensersatzanspruch gegen insgesamt sechs Unternehmen und Einzelpersonen, darunter auch die TELIS Finanz Vermittlung AG aus Regensburg. Die Kapitalanlage muss nicht nur komplett rückabgewickelt werden. Dem Kläger stehen auch Zinsen und Schadensersatz aus verlorenem Gewinn zu.

Verhandelt wurde eine treuhänderische Kommanditbeteiligung des Klägers in Höhe von 50.000 Euro an einem Lebensversicherungsfonds . LV-Fonds wie der verhandelte Life Trust 14 GmbH & Co. KG. befassen sich mit Wertsteigerungen durch Handel, Verwaltung und Initiierung von US-Lebensversicherungen.

Der von der BAC Berlin Atlantic Holding GmbH & Co. KG aufgelegte Fonds war von einem Rechtsvorgänger der Telis vermittelt wurden. Neben der Telis waren eben dieser Vermittlungsvertrieb sowie vier  BAC-Verantwortliche, unter ihnen ein ehemaliger Geschäftsführer und ein Vorstand des Finanzvertriebs der BAC in Europa Beklagte vor dem LG Berlin.

Ausgangspunkt der Anlage war ein Beratungsgespräch mit einem Berater der Telis Finanz AG im Sommer 2008. In Folge dessen war nicht nur der Life-Trust Fonds gezeichnet worden, sondern eine weitere Beteiligung in Höhe von 57.000 Euro an einem Infrastruktur Fonds. Hieran war ein weiterer Telis-Berater beteiligt.

Zweifel an der Qualität und der Rechtmäßigkeit der Beratung brachten den Kläger dazu, 2013 erstmals die Anerkennung von Schadensersatz-Forderungen durch die später Beklagten einzufordern. Der Geschädigte berief sich dabei hauptsächlich auf die ausgeblieben Risiko-Aufklärung.

Vielmehr habe er erfahren, dass ein Gegenwert immer in Gestalt der Versicherung vorläge und man sich daher über einen Totalverlust keinerlei Gedanken machen müsste. 

"Das Produkt ist todsicher!" ist eine beim Handel mit LV-Policen immer wieder gern verwendete Redewendung übermotivierter oder gar kenntnisarmer Berater.  

Rechtsanwalt Hansjörg Looser: "Unser Mandant hätte beide Anlagen nicht gezeichnet, wenn er um das Risiko gewusst hätte. Außerdem wurde er unzureichend über die möglichen Laufzeiten informiert. Der Prospekt wurde erst bei der Unterzeichnung übergeben!"

Looser wies das Gericht auch auf vorhandene Prospektfehler des Life-Trust-Fonds hin. Dabei geht es im einzelnen um fehlerhafte Aussagen zur Zinsberechnung und zur Ergebnisverteilung.

Die Argumente des Klägers überzeugten das Gericht zumindest bezüglich der Schadensersatzforderung aus der LV-Beteiligung. Das Gericht leitete aus der Rechtsfolge eine klare Schadensersatzpflicht der Telis ab, zumal die Telis Finanz AG als Untervermittlerin anzusehen sei.

Es verlangte auch von Gründungsmitgliedern und Fondsverantwortlichen für die Richtigkeit der gemachten Angaben gerade zu stehen. Die Punkte wiegen so schwer, dass es unkommentiert bleiben darf, ob de facto Prospektfehler vorliegen oder nicht.

Das Gericht folge den Schadensersatzansprüchen aus dem zweiten vermittelten Fonds übrigens nicht. Rechtsanwalt Looser freut sich trotzdem über den Verhandlungsverlauf und das Ergebnis: "Rund um den Life Trust 14 folgte das Gericht fast vollständig unseren Argumenten, was überaus deutlich macht, wie Erfolg versprechend Schadensersatzklagen gegen Berater von Lebensversicherungsfonds sein können!"

Das Gericht hat die Rechtsansicht der Kanzlei BRÜLLMANN bestätigt. Anleger sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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