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Leading Cities Invest abgewertet – Möglichkeiten der Anleger

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

KanAm hatte den offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest im Juli 2015 aufgelegt. Der Fonds investiert überwiegend in gewerbliche Immobilien in Europa. Die Probleme auf dem Immobilienmarkt schlagen sich auch in der Entwicklung des Fonds nieder. Seit Dezember 2023 wurden nach Angaben der Fondsgesellschaft 24 Immobilien zur Liquiditätsbeschaffung verkauft. Mit Stand vom 31. Oktober 2025 war der Fonds noch in 17 Immobilien an 12 Standorten in Europa investiert. Die Fondsimmobilien sind derzeit zu 95,4 Prozent vermietet.

 

Anteilsrückgaben und Immobilienverkäufe

 

Um eine erneute Abwertung der Anteilspreise zum 26. November 2025 kam die Fondsgesellschaft nach einer Bewertung der Fondsimmobilien durch externe Bewerter nicht herum. Dabei sind die zu erwartenden Verkaufspreise für die Bestandsimmobilien bereits in die Bewertung eingeflossen.

Zudem hat der Leading Cities Invest nach eigenen Angaben weiterhin mit hohen Anteilsrückgaben der Anleger zu kämpfen. Um über ausreichende Liquidität zu verfügen, seien daher Immobilienverkäufe notwendig. Dabei sei der internationale Immobilienmarkt weiter angespannt. „Das macht es schwierig, hohe Verkaufspreise zu erzielen. Einerseits steigt der Druck, Immobilien zu verkaufen und andererseits fällt ihr Wert. Das sind auch für die Anleger keine rosigen Aussichten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Offene Immobilienfonds – Investition mit Risiko

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Dabei gelten Investitionen in Immobilien häufig als Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Die offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm oder auch der UniImmo Wohnen ZBI, der im Sommer 2024 um 17 Prozent abgewertet wurde, zeigen jedoch, dass Investitionen in Immobilienfonds riskant sind und Anleger hohe Summen verlieren können.

„Entsprechend müssen die Anleger über die bestehenden Risiken auch ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat beim UniImmo Wohnen ZBI bereits entschieden, dass die Risikoklasse im Informationsblatt mit dem Wert 2 zu niedrig angegeben wurde“, so Rechtsanwalt Seifert, der bereits Anleger des UniImmo Wohnen ZBI auch vor Gericht vertritt. Zudem hat das Landgericht Stuttgart einer Anlegerin des UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen, weil die Bank sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Anspruch auf Schadenersatz prüfen

 

Der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest wurde unterm Strich sogar stärker abgewertet als der UniImmo Invest ZBI. Auch hier können Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.