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Leading Cities Invest abgewertet – Möglichkeiten der Anleger

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

KanAm hatte den offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest im Juli 2015 aufgelegt. Der Fonds investiert überwiegend in gewerbliche Immobilien in Europa. Die Probleme auf dem Immobilienmarkt schlagen sich auch in der Entwicklung des Fonds nieder. Seit Dezember 2023 wurden nach Angaben der Fondsgesellschaft 24 Immobilien zur Liquiditätsbeschaffung verkauft. Mit Stand vom 31. Oktober 2025 war der Fonds noch in 17 Immobilien an 12 Standorten in Europa investiert. Die Fondsimmobilien sind derzeit zu 95,4 Prozent vermietet.

 

Anteilsrückgaben und Immobilienverkäufe

 

Um eine erneute Abwertung der Anteilspreise zum 26. November 2025 kam die Fondsgesellschaft nach einer Bewertung der Fondsimmobilien durch externe Bewerter nicht herum. Dabei sind die zu erwartenden Verkaufspreise für die Bestandsimmobilien bereits in die Bewertung eingeflossen.

Zudem hat der Leading Cities Invest nach eigenen Angaben weiterhin mit hohen Anteilsrückgaben der Anleger zu kämpfen. Um über ausreichende Liquidität zu verfügen, seien daher Immobilienverkäufe notwendig. Dabei sei der internationale Immobilienmarkt weiter angespannt. „Das macht es schwierig, hohe Verkaufspreise zu erzielen. Einerseits steigt der Druck, Immobilien zu verkaufen und andererseits fällt ihr Wert. Das sind auch für die Anleger keine rosigen Aussichten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Offene Immobilienfonds – Investition mit Risiko

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Dabei gelten Investitionen in Immobilien häufig als Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Die offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm oder auch der UniImmo Wohnen ZBI, der im Sommer 2024 um 17 Prozent abgewertet wurde, zeigen jedoch, dass Investitionen in Immobilienfonds riskant sind und Anleger hohe Summen verlieren können.

„Entsprechend müssen die Anleger über die bestehenden Risiken auch ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat beim UniImmo Wohnen ZBI bereits entschieden, dass die Risikoklasse im Informationsblatt mit dem Wert 2 zu niedrig angegeben wurde“, so Rechtsanwalt Seifert, der bereits Anleger des UniImmo Wohnen ZBI auch vor Gericht vertritt. Zudem hat das Landgericht Stuttgart einer Anlegerin des UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen, weil die Bank sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Anspruch auf Schadenersatz prüfen

 

Der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest wurde unterm Strich sogar stärker abgewertet als der UniImmo Invest ZBI. Auch hier können Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.