Rückrufservice

Leading Cities Invest - Keine Ausschüttungen für 2025

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Auslöser sind neben den schwierigen Bedingungen auf dem Immobilienmarkt die hohen Rückgabewünsche der Anleger. Um die nötige Liquidität zu beschaffen, mussten erneut Fondsimmobilien in einem schwierigen Marktumfeld verkauft werden, was zu Verlusten und einem negativen Ergebnis 2025 führte. Das hat nun zur Folge, dass für 2025 keine Ausschüttungen an die Anleger erfolgen können.

 

Immobilienvermögen gesunken

 

Ausweislich des Jahresberichts 2025 zählen noch 14 Immobilien zum Portfolio des Leading Cities Invest. Seit 2023 wurden 28 Bestandsimmobilien verkauft. Das Immobilienvermögen ist somit nach Angaben des Fondsmanagements von ursprünglich 1,2 Milliarden Euro auf 431 Millionen Euro gesunken. Das entspricht einer Reduzierung um  64 Prozent. 

 

Offene Immobilienfonds in der Krise

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Anleger des Leading Cities Invest haben in den vergangenen Jahren massive finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Fondsimmobilien verkauft werden müssen, um über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um die Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können. Dabei ist der Leading Cities Invest nicht der einzige offene Immobilienfonds, der sich in Schwierigkeiten befindet. Auch die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI mussten im Sommer 2024 eine Abwertung um 17 Prozent erfahren. Die offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D, Fokus Wohnen Deutschland und der UBS (D) Euroinvest Immobilien haben die Rücknahme der Anteile ausgesetzt.  Der in Österreich aufgelegte LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt.

 

Fazit: Schadenersatzansprüche prüfen

 

„Die Entwicklungen zeigen, dass Beteiligungen an offenen Immobilienfonds eben keine Investitionen in das sprichwörtliche Betongold und keine sicheren Geldanlagen sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Tatsächlich sind offene Immobilienfonds erheblichen Risiken wie bspw. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen bzw. Leerständen oder einem erhöhten Sanierungsbedarf ausgesetzt. „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Das gilt auch für die Mindesthalte- und Kündigungsfrist“, so Rechtsanwalt Seifert. Wurden die Risiken im Anlageberatungsgespräch verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/offene-immobilienfonds

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.