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LG Aachen: Schadenersatz im Abgasskandal für Porsche Cayenne

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im März 2020 den Rückruf für den Porsche Cayenne 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund für den verpflichtenden Rückruf war eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss. Mit Urteil vom 25. August hat das Landgericht Aachen deshalb einem betroffenen Porsche-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 10 O 183/20).

Der Kläger hatte in dem zu Grunde liegenden Fall den Rückruf für seinen im Jahr 2015 gekauften Porsche Cayenne im April 2020 unter dem Code ALA1 erhalten. Eine unzulässige Abschalteinrichtung sollte entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Dass nicht nur die langfristigen Auswirkungen eines solchen Updates auf den Motor ungewiss sind, sondern in der Regel auch ein erheblicher Wertverlust mit dem Rückruf einhergeht, musste der Porsche-Käufer erfahren, als er seinen SUV bei einem Porsche-Händler in Zahlung geben wollte. Der bot ihm nur rund 55.000 Euro für das Fahrzeug und damit nicht einmal die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises.

Das war dem Käufer zu wenig. Er machte Schadensersatzansprüche geltend. Da Porsche den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen hat, machte der Kläger seine Ansprüche gegen die Audi AG geltend. Mit Erfolg.

Die Audi AG habe den Motor entwickelt und hergestellt. Daher sei sie auch für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung verantwortlich. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Aachen. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger somit knapp 98.000 Euro und damit deutlich mehr als der Porsche-Händler ihm geboten hatte.

„Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Mangel dar und die Käufer haben Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits Anfang 2019 klargestellt. Ende April machte die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston deutlich, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Vor diesem Hintergrund bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.