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LG Baden-Baden verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles bzw. Stellantis ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Baden-Baden hat mit Versäumnisurteil vom 8. November 2021 entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 2 O 107/21).

In dem Verfahren vor dem LG Baden-Baden ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Knaus Tabbert des Typs Van TI 600 MEG. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato auf und ist mit einem 2,3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet.

Der Kläger führte aus, dass die Abgasreinigung in dem Motor gerade lange genug für den Test im Prüfmodus aktiv ist. Schon wenig später werde sie deaktiviert. Dies sorge dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten würden. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster zum Einsatz, so der Kläger.

Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Daher folgte das Gericht den Ausführungen des Klägers und sprach ihm per Versäumnisurteil Schadenersatz zu. Der Autobauer kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.

Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler nahm im Sommer 2020 Fahrt auf, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen Geschäftsstellen in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. In den Fokus der Ermittler gerieten dabei Dieselfahrzeuge der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Da zahlreiche Wohnmobile auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, hat der Dieselskandal auch Wohnmobile erreicht. Darüber hinaus zeigen Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und des Kraftfahrt-Bundesamts, dass Modelle des Fiat Ducato den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich übersteigen.

Auch wenn bisher noch kein verpflichtender Rückruf des KAB vorliegt, können betroffene Wohnmobil-Käufer schon jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen. „Die Ansprüche können sich nicht nur gegen Fiat, sondern innerhalb der Gewährleistungsfrist auch gegen den Händler richten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.