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LG Baden-Baden verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles bzw. Stellantis ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Baden-Baden hat mit Versäumnisurteil vom 8. November 2021 entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 2 O 107/21).

In dem Verfahren vor dem LG Baden-Baden ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Knaus Tabbert des Typs Van TI 600 MEG. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato auf und ist mit einem 2,3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet.

Der Kläger führte aus, dass die Abgasreinigung in dem Motor gerade lange genug für den Test im Prüfmodus aktiv ist. Schon wenig später werde sie deaktiviert. Dies sorge dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten würden. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster zum Einsatz, so der Kläger.

Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Daher folgte das Gericht den Ausführungen des Klägers und sprach ihm per Versäumnisurteil Schadenersatz zu. Der Autobauer kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.

Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler nahm im Sommer 2020 Fahrt auf, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen Geschäftsstellen in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. In den Fokus der Ermittler gerieten dabei Dieselfahrzeuge der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Da zahlreiche Wohnmobile auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, hat der Dieselskandal auch Wohnmobile erreicht. Darüber hinaus zeigen Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und des Kraftfahrt-Bundesamts, dass Modelle des Fiat Ducato den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich übersteigen.

Auch wenn bisher noch kein verpflichtender Rückruf des KAB vorliegt, können betroffene Wohnmobil-Käufer schon jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen. „Die Ansprüche können sich nicht nur gegen Fiat, sondern innerhalb der Gewährleistungsfrist auch gegen den Händler richten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.