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LG Baden-Baden verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles bzw. Stellantis ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Baden-Baden hat mit Versäumnisurteil vom 8. November 2021 entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 2 O 107/21).

In dem Verfahren vor dem LG Baden-Baden ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Knaus Tabbert des Typs Van TI 600 MEG. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato auf und ist mit einem 2,3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet.

Der Kläger führte aus, dass die Abgasreinigung in dem Motor gerade lange genug für den Test im Prüfmodus aktiv ist. Schon wenig später werde sie deaktiviert. Dies sorge dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten würden. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster zum Einsatz, so der Kläger.

Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Daher folgte das Gericht den Ausführungen des Klägers und sprach ihm per Versäumnisurteil Schadenersatz zu. Der Autobauer kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.

Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler nahm im Sommer 2020 Fahrt auf, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen Geschäftsstellen in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. In den Fokus der Ermittler gerieten dabei Dieselfahrzeuge der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Da zahlreiche Wohnmobile auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, hat der Dieselskandal auch Wohnmobile erreicht. Darüber hinaus zeigen Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und des Kraftfahrt-Bundesamts, dass Modelle des Fiat Ducato den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich übersteigen.

Auch wenn bisher noch kein verpflichtender Rückruf des KAB vorliegt, können betroffene Wohnmobil-Käufer schon jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen. „Die Ansprüche können sich nicht nur gegen Fiat, sondern innerhalb der Gewährleistungsfrist auch gegen den Händler richten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).