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LG Berlin – Fehlerhafte Informationen der VW Bank ermöglichen Widerruf des Autokredits

Die VW Bank hat ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsbedingungen und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Autokredit kann auch noch lange nach Abschluss widerrufen werden. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Dezember 2017 entschieden.

 

„Neben dem Landgericht Berlin hatte auch schon das Landgericht Arnsberg entschieden, dass Autofinanzierungen bei der VW Bank widerrufen werden können, weil die Bank nicht ordnungsgemäß informiert hat. Der Widerruf bietet VW-Käufern eine gute Möglichkeit, ihr Fahrzeug zurückgeben zu können und die bereits gezahlten Raten inklusive einer Anzahlung zurückzuerhalten. Voraussetzung für den Widerruf sind fehlerhafte Informationen durch die Bank. Ob das Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, spielt beim Widerruf keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

In Berlin ging es um den Widerruf eines VW-Halters, der im Sommer 2014 einen VW Touran gekauft und diesen zum Teil über einen Kredit der VW Bank finanziert hat. Im März 2016 erklärte er den Widerruf des Darlehensvertrags und klagte schließlich auf Rückerstattung der geleisteten Raten und der Anzahlung.  Das LG Berlin gab der Klage in weiten Teilen statt. Die VW Bank habe nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten aufgeklärt. Insbesondere fehle der Hinweis, dass der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden könne. Zudem seien die Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend, so das Gericht. Da der Verbraucher somit die erforderlichen Pflichtangaben nicht erhalten habe, sei die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen. „Da es sich hier um ein verbundenes Geschäft handelt, wird durch den Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h. der Käufer gibt das Auto zurück und bekommt sein Geld wieder“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Im Verlaufe des Prozesses sickerte zudem ein interessantes Detail durch. Demnach war die VW Bank bereit, dem Kläger die Raten zurückzuzahlen und ihm das Auto zu schenken, wenn er die Klage fallen lässt. Dazu war der Kläger aber nicht bereit. „Das zeigt, dass die VW Bank interessiert ist, für sie negative Urteile zu vermeiden. Es zeigt auch, dass gute Aussichten bestehen, einen Autokredit bei der VW Bank zu widerrufen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

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Das LG Berlin entschied allerdings auch, dass der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer einen Wertersatz in Höhe von ca. 3900 Euro zahlen müsse. „Dafür hat er das Auto aber auch ungefähr drei Jahre genutzt. Angesichts des aktuellen Wertverlusts bei Diesel-Fahrzeugen kann sich der Widerruf trotz Wertersatz durchaus lohnen. Davon abgesehen vertreten wir die Auffassung, dass dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 kein Wertersatz zu leisten ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Nicht nur der VW Bank, sondern auch anderen Banken sind bei der Vergabe von Autokrediten Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen.

 

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