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LG Berlin spricht Anlegerin des Opalenburg Safeinvest 2 Schadenersatz zu

24.03.2022

Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Safeinvest 2 KG hat die Notbremse gezogen und ist aus dem Fonds ausgestiegen. Ihre bereits gezahlten Beiträge in Höhe von 18.800 Euro erhält sie vollständig zurück. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 1. März 2022 entschieden und die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 O 224/21). „Darüber hinaus muss unsere Mandantin keine weiteren Ratenzahlungen für ihre Fondsbeteiligung leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Die Klägerin hatte sich 2010 an dem Fonds Opalenburg Safeinvest 2 mit einem Betrag von 35.000 Euro beteiligt. Eingezahlt hatte sie bis zu ihrer außerordentlichen Kündigung im Februar 2019 inklusive Agio 18.800 Euro. Vermittelt wurde ihr die Beteiligung von der Medius Exclusive GmbH, die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH beauftragt worden war.

Die Klägerin forderte ihre bisherigen Einzahlungen zurück und begründete ihre Schadenersatzansprüche mit einer fehlerhaften Anlageberatung. Sie habe in dem Beratungsgespräch deutlich gemacht, dass sie nur an einer sicheren Kapitalanlage zum Aufbau einer werthaltigen Altersvorsorge interessiert sei und kein Risiko eingehen wolle. Zudem sei es ihr wichtig gewesen, die Beteiligung auch kurzfristig wieder kündigen oder veräußern zu können.

Die Mitarbeiterin der Medius Exclusive habe ihr die Beteiligung an dem Opalenburg Safeinvest 2 empfohlen. Als „Immobilienfonds“ sei dieser eine absolut sichere Geldanlage. Ein Totalverlust sei nach Angaben der Beraterin schon deshalb ausgeschlossen, weil die Immobilien als Gegenwert vorhanden seien. Die im Emissionsprospekt dargestellten Chancen und Risiken der Anlage seien in dem Beratungsgespräch nicht erläutert worden und der Prospekt erst nach Zeichnung der Beteiligung übergeben worden, so die Klägerin. „Außerdem wurde sie nicht darüber aufgeklärt, dass der Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung auch Geschäftsführer der Medius war und aus dieser personellen Verflechtung Interessenkonflikte entstehen können. Auch im Emissionsprospekt wurde über diese Verflechtung nicht ausreichend informiert“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Berlin folgte den Ausführungen der Klägerin. Sie habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe ihrer bisherigen Einzahlungen (18.800 Euro), entschied das Gericht. Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH sei als Gründungsgesellschafterin verpflichtet gewesen, die Anleger vollständig und zutreffend über alle wesentlichen Fragen der Beteiligung aufzuklären. Dazu zählen insbesondere auch die bestehenden Risiken und Nachteile der Geldanlage. Das gelte auch dann, wenn die Anlageentscheidung unter Verwendung von Prospekten erfolgt, stellte das Gericht klar.

Erfolge die Vermittlung der Beteiligung über eine Vertriebsgesellschaft, wie hier der Medius, hafte die Gründungsgesellschafterin auch für falsche oder unzureichende Angaben der Vermittler. Außerdem wäre es notwendig gewesen, auch über die personelle Verflechtung zwischen der Opalenburg und der Medius aufzuklären. Dieser Aufklärungspflicht werde auch der Emissionsprospekt nicht gerecht, führte das LG Berlin weiter aus.

Die fehlende Aufklärung über die personelle Verflechtung, das Totalverlustrisiko und die Nachschusspflicht seien kausal für die Anlageentscheidung der Klägerin gewesen. Sie habe daher Anspruch auf Rückzahlung ihrer bisher geleisteten Beiträge und sei von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freizustellen, entschied das LG Berlin.

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