Rückrufservice

LG Bonn - Volksbank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

23.01.2023

Eine Volksbank hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. Dezember 2022 keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein vorzeitig abgelöstes Immobiliendarlehen (Az.: 17 O 89/22). Grund ist, dass die Volksbank den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat.

Bei Darlehensverträgen, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden, müssen die Banken den Kreditnehmer über die Berechnungsmethode für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung aufklären. „Erfolgt diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß, verliert die Bank ihren Anspruch auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Genau das war in dem Fall vor dem LG Bonn geschehen. Der Kläger hatte 2019 bei der Volksbank Köln Bonn ein Immobiliendarlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bis 2029 geschlossen. Da er die Immobilie 2021 verkaufen wollte, zahlte er das Darlehen vorzeitig zurück und die Volksbank erhielt dafür eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Vorfälligkeitsentschädigung forderte der Kläger zurück, weil die Bank ihn nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Entschädigung aufgeklärt habe. Das LG Bonn schloss sich dieser Sichtweise an und entschied, dass die Bank keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung habe. Zur Begründung führte es aus, dass aus den Vertragsunterlagen nicht hinreichend klar hervorgehe, dass für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht die restliche Vertragslaufzeit entscheidend ist, sondern dass es auf das Ende der gesicherten Zinserwartung, in diesem Fall die Sollzinsbindung, ankommt.

Solche Fehler in den Vertragsunterlagen sind nicht nur der Volksbank, sondern auch anderen Banken und Sparkassen unterlaufen. Folge ist, dass sie keinen Anspruch auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer vorzeitigen Darlehensablösung haben. Neben dem LG Bonn haben das auch schon andere Gerichte entschieden. „Die Urteile zeigen, dass Kreditnehmer dann gute Chancen haben, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
30.03.2023

Die BaFin hat der Green Wood International AG den Vertrieb ihrer Vermögensanlage in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen mit Bescheid vom 22. Februar 2023 verboten, da kein genehmigter Verkauifsprospekt vorliegt.
23.03.2023

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.
22.03.2023

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).
21.03.2023

Ende 2022 wurde das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Für Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligt haben, steht ihr Geld auf dem Spiel. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat nun für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht, die die Kapitalanlage vermittelt hat.
21.03.2023

Anleger der valvero Sachwerte GmbH müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für einen Mandanten nun Schadenersatzsprüche gegen den Geschäftsführe der valvero Sachwerte GmbH geltend gemacht.
14.03.2023

Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen.