Rückrufservice

LG Dortmund spicht Schadenersatz für Mercedes GLE 350 d im Abgasskandal zu

29.06.2021

Der Kläger hatte den Mercedes GLE 350d 4Matic als Neuwagen 2016 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor der Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen amtlichen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfmodus zwar reduziert werden, im normalen Straßenverkehr aber wieder ansteigen. Zudem werde bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster verwendet.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Dortmund. Schon durch den Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung dränge sich der begründete Verdacht einer unzulässigen Manipulation auf, so das Gericht weiter.

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt und nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vorgelegt – auch zum Rückruf des KBA. Das sei nicht ausreichend, so das LG Dortmund. Durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler das KBA bewusst getäuscht und sich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten, stellte das Gericht klar.

Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und einer drohenden Betriebsbeschränkung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Dortmund. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der Druck auf Daimler wächst. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.