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LG Dortmund spicht Schadenersatz für Mercedes GLE 350 d im Abgasskandal zu

Der Kläger hatte den Mercedes GLE 350d 4Matic als Neuwagen 2016 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor der Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen amtlichen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfmodus zwar reduziert werden, im normalen Straßenverkehr aber wieder ansteigen. Zudem werde bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster verwendet.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Dortmund. Schon durch den Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung dränge sich der begründete Verdacht einer unzulässigen Manipulation auf, so das Gericht weiter.

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt und nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vorgelegt – auch zum Rückruf des KBA. Das sei nicht ausreichend, so das LG Dortmund. Durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler das KBA bewusst getäuscht und sich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten, stellte das Gericht klar.

Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und einer drohenden Betriebsbeschränkung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Dortmund. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der Druck auf Daimler wächst. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.