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LG Dresden: Schadenersatz gegen Seedmatch wegen ungültigen Investmentvertrag

Die Plattform Seedmatch führt junge Unternehmen und potenzielle Investoren zusammen. So können private und institutionelle Anleger in innovative Geschäftsideen investieren. Da sich nicht jede Geschäftsidee am Markt durchsetzt, tragen Anleger auch das Risiko, ihr Geld zu verlieren. Ein Urteil des Landgerichts Dresden kann Anlegern jedoch Hoffnung machen, ihr Geld zurückzuholen. Grund ist einer unwirksame Nachrangklausel, durch die nach der Entscheidung des LG Dresden der gesamte Vertrag mit Seedmatch unwirksam ist.

Das Handelsblatt berichtete am 15. Mai 2023 über das Verfahren am LG Dresden. In dem Fall hatte ein Anleger über Seedmatch in das Start-up-Unternehmen Protonet investiert. Das junge Unternehmen erlebte jedoch eine Bauchlandung und musste im Jahr 2017 Insolvenz anmelden. Der Anleger hat in Folge der Insolvenz sein gesamtes investiertes Geld verloren.

Daher machte er zunächst Schadenersatzansprüche gegen Protonet selbst geltend und begründete dies mit einer intransparenten Nachrangklausel in dem Investmentvertrag, die für Anleger nicht verständlich und daher unwirksam sei. Seine Klage hatte am OLG Hamburg Erfolg. Protonet informierte auch Seedmatch über den Ausgang des Verfahrens. Der Anleger werte dies als Zeichen, dass die Plattform eine Mitschuld trifft und machte nun auch Schadenersatzansprüche gegen die OneCrowd Loans GmbH als Betreiberin der Plattform geltend.

Auch diese Schadenersatzklage hatte Erfolg. Wie das Handelsblatt berichtet, entschied das LG Dresden, dass die verwendete Nachrangklausel in dem Investmentvertrag die Anleger benachteilige und die Klausel daher unwirksam sei. Das wiederum führe dazu, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. OneCrowd Loans muss nach dem Urteil des LG Dresden 5.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Unternehmen hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Das Urteil des LG Dresden dürfte weitreichende Bedeutung haben und über Protonet hinausgehen. Denn Seedmatch hat damit geworben, „ausgereifte und standardisierte“ Verträge anzubieten. „Ist die vertraglich verankerte Nachrangklausel allerdings unwirksam, dürfte das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben worden sein. Das wiederum führt dazu, dass die Anleger Schadenersatzansprüche gegenüber Seedmatch haben dürften, nicht nur bei Protonet, sondern auch bei anderen Investments“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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