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LG Essen: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche gemäß § 852 BGB im VW-Abgasskandal

Im VW-Abgasskandal können auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Wie schon eine Reihe von Gerichten zuvor, hat auch das Landgericht Essen mit Urteil vom 27. September 2021 bestätigt, dass im Dieselskandal Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: 1 O 291/20).

Der Abgasskandal um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 flog im Herbst 2015 auf. Allein in Deutschland ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für rund 2,4 Millionen Fahrzeuge einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Allgemein wird davon ausgegangen, dass mit Erhalt des Rückruf-Schreibens auch die dreijährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wurde. Somit wären die meisten deliktischen Schadenersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verjährt. „Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Schadenersatzansprüche mehr durchgesetzt werden können. Wie nun auch das Landgericht Essen bestätigt hat, besteht immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos und kann daher in vielen Fällen immer noch durchgesetzt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Essen hatte der Kläger 2012 einen VW Tiguan TDI gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, wie sich 2015 herausstellte.

Das LG Essen sprach dem Kläger Schadenersatz gemäß § 852 BGB zu. Nach dieser Regelung muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden auch ersetzen. Diese Vorschrift sei auch im Abgasskandal anwendbar und VW müsse Schadenersatz leisten, so das LG Essen. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe analog zu § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht. Da das Fahrzeug 2012 gekauft wurde, ende die Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB erst 2022. Zudem sei die Verjährung durch Erhebung der Klage gehemmt worden, stellte das LG Essen klar.

Neben mehreren Landesgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass im Dieselskandal der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz besteht. „Geschädigte des VW-Abgasskandals können immer noch Schadenersatzansprüche durchsetzen. Der Schadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB verjährt taggenau zehn Jahre nach dem Kauf des Autos“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.