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LG Essen: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche gemäß § 852 BGB im VW-Abgasskandal

Im VW-Abgasskandal können auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Wie schon eine Reihe von Gerichten zuvor, hat auch das Landgericht Essen mit Urteil vom 27. September 2021 bestätigt, dass im Dieselskandal Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: 1 O 291/20).

Der Abgasskandal um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 flog im Herbst 2015 auf. Allein in Deutschland ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für rund 2,4 Millionen Fahrzeuge einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Allgemein wird davon ausgegangen, dass mit Erhalt des Rückruf-Schreibens auch die dreijährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wurde. Somit wären die meisten deliktischen Schadenersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verjährt. „Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Schadenersatzansprüche mehr durchgesetzt werden können. Wie nun auch das Landgericht Essen bestätigt hat, besteht immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos und kann daher in vielen Fällen immer noch durchgesetzt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Essen hatte der Kläger 2012 einen VW Tiguan TDI gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, wie sich 2015 herausstellte.

Das LG Essen sprach dem Kläger Schadenersatz gemäß § 852 BGB zu. Nach dieser Regelung muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden auch ersetzen. Diese Vorschrift sei auch im Abgasskandal anwendbar und VW müsse Schadenersatz leisten, so das LG Essen. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe analog zu § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht. Da das Fahrzeug 2012 gekauft wurde, ende die Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB erst 2022. Zudem sei die Verjährung durch Erhebung der Klage gehemmt worden, stellte das LG Essen klar.

Neben mehreren Landesgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass im Dieselskandal der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz besteht. „Geschädigte des VW-Abgasskandals können immer noch Schadenersatzansprüche durchsetzen. Der Schadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB verjährt taggenau zehn Jahre nach dem Kauf des Autos“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.