Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato hat das Landgericht Frankenthal Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen zu Stellantis gehörend, mit Urteil vom 27. Oktober 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 40/21).
In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs 2Win des Herstellers Pössl auf der Basis eines Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 6 und 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger hatte den Camper 2018 gekauft. Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem von Fiat gebauten Motor machte er Schadenersatzansprüche geltend.
Der Kläger führte aus, dass die Motorsteuerung so eingestellt sei, dass die notwendige Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. So werde vorgespiegelt, dass der Dieselmotor „sauber“ sei und die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasnachbehandlung deaktiviert, steigen die Stickoxid-Emissionen allerdings um ein Vielfaches. Darüber hinaus komme bei der Abgasreinigung auch noch ein sog. Thermofenster zum Einsatz.
Von Fiat, bzw. Stellantis war kein Vertreter zu dem Verfahren erschienen. Das LG Frankenthal folgte daher den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Stellantis kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Gerichts einlegen.
Der Fiat-Abgasskandal nahm im Sommer 2020 Fahrt auf, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt Geschäftsräume von Fiat Chrysler in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Im Zuge der Ermittlungen sind verstärkt auch Wohnmobile, die auf einen Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, in den Fokus geraten.
Inzwischen haben verschiedene Gerichte entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch bei Wohnmobilen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei kommen nicht nur Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr bei Neufahrzeugen und zwei Jahren bei Gebrauchtfahrzeugen können auch Ansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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