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LG Frankenthal spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato hat das Landgericht Frankenthal Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen zu Stellantis gehörend, mit Urteil vom 27. Oktober 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 40/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs 2Win des Herstellers Pössl auf der Basis eines Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 6 und 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger hatte den Camper 2018 gekauft. Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem von Fiat gebauten Motor machte er Schadenersatzansprüche geltend.

Der Kläger führte aus, dass die Motorsteuerung so eingestellt sei, dass die notwendige Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. So werde vorgespiegelt, dass der Dieselmotor „sauber“ sei und die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasnachbehandlung deaktiviert, steigen die Stickoxid-Emissionen allerdings um ein Vielfaches. Darüber hinaus komme bei der Abgasreinigung auch noch ein sog. Thermofenster zum Einsatz.

Von Fiat, bzw. Stellantis war kein Vertreter zu dem Verfahren erschienen. Das LG Frankenthal folgte daher den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Stellantis kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Gerichts einlegen.

Der Fiat-Abgasskandal nahm im Sommer 2020 Fahrt auf, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt Geschäftsräume von Fiat Chrysler in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Im Zuge der Ermittlungen sind verstärkt auch Wohnmobile, die auf einen Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, in den Fokus geraten.

Inzwischen haben verschiedene Gerichte entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch bei Wohnmobilen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei kommen nicht nur Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr bei Neufahrzeugen und zwei Jahren bei Gebrauchtfahrzeugen können auch Ansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.