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LG Frankfurt verurteilt Main Compass Consulting zur Rückzahlung

Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z. ließ sich von einer Gerichtssprecherin bestätigen, dass es sich bei dem Unternehmen um die MC Consulting handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Verfahren am Frankfurter Landgericht scheint es sich nicht um einen Einzelfall zu handeln. „An uns haben sich bereits Mandanten gewendet, die mithilfe der Main Compass Consulting oder ähnlichen Dienstleistern in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren wollten und am Ende nichts erreicht haben. Auch wenn das Urteil des Landgerichts Frankfurt noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass das Geld noch nicht verloren sein muss“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig

 

Der Hintergrund für diese Fälle ist ernst. Denn wer als Selbstständiger oder Angestellter privat krankenversichert war, kann sich die Beiträge im Alter oft nicht mehr leisten. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Für Menschen über 55 Jahre ist es besonders schwer. So soll verhindert werden, dass Menschen zunächst von den günstigeren Beiträgen der PKV profitieren und bei steigenden Beiträgen im Alter in die GKV wechseln.

Es gibt Unternehmen die Betroffenen Wege aufzeigen, wie die Rückkehr in die GKV trotzdem gelingen soll. Hintergrund ist dabei, dass Menschen, die zuvor im Ausland gearbeitet haben, in Deutschland gesetzlich krankenversichert werden können, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind. Betroffene hoffen so, in die GKV zurückkehren zu können. Das funktioniert jedoch häufig nicht und statt Geld bei den Krankenversicherungsbeiträgen zu sparen, werden sie für die erfolglose Dienstleistung zur Kasse gebeten.

 

Vertrag wegen Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig

Versicherungsrecht

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Das Urteil des LG Frankfurt macht Betroffenen jedoch Hoffnung. Das Argument der Main Compass Consulting, dass sie lediglich eine Beratung angeboten, nicht aber den Erfolg garantiert habe, ließ das Gericht nicht gelten. Vielmehr habe das Unternehmen die Dienstleistungen nicht anbieten dürfen. Der Vertrag sei daher wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt bereits Mandanten in ähnlichen Fällen und gibt Betroffenen zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Einschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).