Rückrufservice

LG Hannover bestätigt Widerruf eines Autokredits mit BMW Bank

Verbraucher haben gute Chancen, ihren Autokredit bei der BMW Bank auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die BMW Bank nicht alle notwendigen Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt hat und daher die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Landgericht Hannover mit Urteil vom 25. August 2022 eingereiht (Az. 3 O 183/20).

Das LG Hannover entschied, dass die Klägerin ihren 2017 abgeschlossenen Kreditvertrag mit der BMW Bank zur Finanzierung eines Autokaufs auch drei Jahre später noch wirksam widerrufen konnte. Dies begründete das Gericht damit, dass die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die erforderlichen Pflichtangaben aufgeklärt hat.

Der Europäische Gerichtshof hat die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen mit Urteil vom 9. September 2021 erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH bemängelte, dass die Banken häufig nur unzureichende Pflichtangaben gemacht haben. So seien die Angaben zum Verzugszins, zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder auch zu außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren oft nicht ausreichend. „Folge der unzureichenden Pflichtangaben ist, dass die Widerrufsfrist nicht anläuft und die Kreditverträge daher Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein häufiger Fehler in den Kreditverträgen ist, dass die Pflichtangaben zu den Verzugszinsen nicht ausreichend sind. So wird der Verzugszins oft nur pauschal mit bspw. 5 Prozent über dem Basissatz angegeben. „Der EuGH hat klargestellt, dass der Verzugszins mit einem konkreten Zinssatz angegeben und auch der Mechanismus zur Anpassung des Zinssatzes beschrieben werden muss“, so Rechtsanwalt Gisevius. Ebenso muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Methode zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher klar und verständlich dargestellt werden. Zudem müssen auch die wesentlichen Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren erteilt werden. Ein Hinweis auf eine im Internet abrufbare Verfahrensordnung reicht nicht aus.

Zahlreiche Gerichte sind inzwischen der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und haben bestätigt, dass der Widerruf eines Kredits noch Jahre nach Abschluss wirksam erfolgt ist.

Bei Krediten zur Finanzierung eines Autokaufs liegt zwischen Darlehensvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. eine Nutzungsengschädigung anrechnen lassen. „Auch dann ist der Widerruf finanziell zumeist deutlich lukrativer als ein Weiterverkauf des Autos“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-von-immobilien-und-autofinanzierungen

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die Schufa muss einen Negativeintrag sofort löschen, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat und die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden (Az.: 15 U 249/24).

Verstößt eine Bank gegen ihre Informationspflicht, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen und Kosten verlieren. Das hat der EuGH mit Urteil vom 13. Februar 2025 entschieden (Az.: C-472/23). Demnach muss die Bank den effektiven Jahreszins, seine Berechnung und Änderungen an der Vertragsdurchführung für den Verbraucher klar und verständlich angeben.

Mit der ADAC-Kreditkarte gibt es Probleme. Cyberkriminelle haben sich offenbar Zugang zu den sensiblen Kundendaten verschafft und Geld von den Konten ihrer Opfer abgebucht. Der ADAC spricht von Betrugsfällen im oberen dreistelligen Bereich.

Fast 50.000 Euro hatten Cyber-Kriminelle von einem Geschäftskonto abgebucht. Das geschädigte Unternehmen kam jedoch mit dem Schrecken davon, denn das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 24. August 2024, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss (Az.: 37 O 120/22).

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.