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LG Heilbronn - Daimler muss Mercedes GLK im Abgasskandal zurücknehmen

Mit Urteil vom 27. August 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Kläger getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: Bm 6 O 324/19).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI im November 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Konkret geht es bei dem Rückruf um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Der Kläger ließ das Software-Update allerdings nicht aufspielen. Er machte Schadenersatzansprüche geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch bestehe die Gefahr der Betriebsuntersagung und das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft. Darüber sei der Kläger arglistig getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, führte das Landgericht Heilbronn aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Kläger verfüge über eine Motorsteuerungs-Software die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Folge ist, dass die Grenzwerte für die Abgasemissionen im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht substantiiert bestritten, sondern nur angemerkt, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Straßenverkehr aktiviert sei. Auch den Rückruf des KBA habe Daimler nicht vorgelegt. Es seien auch keine Umstände erkennbar, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein sollte, erklärte das Gericht.

Daimler habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und den Kunden dadurch getäuscht. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung und der daraus resultierenden Gefahr der Betriebsuntersagung nicht gekauft hätte, so das LG Heilbronn.

„Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April  klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.