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LG Heilbronn - Daimler muss Mercedes GLK im Abgasskandal zurücknehmen

Mit Urteil vom 27. August 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Kläger getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: Bm 6 O 324/19).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI im November 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Konkret geht es bei dem Rückruf um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Der Kläger ließ das Software-Update allerdings nicht aufspielen. Er machte Schadenersatzansprüche geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch bestehe die Gefahr der Betriebsuntersagung und das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft. Darüber sei der Kläger arglistig getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, führte das Landgericht Heilbronn aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Kläger verfüge über eine Motorsteuerungs-Software die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Folge ist, dass die Grenzwerte für die Abgasemissionen im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht substantiiert bestritten, sondern nur angemerkt, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Straßenverkehr aktiviert sei. Auch den Rückruf des KBA habe Daimler nicht vorgelegt. Es seien auch keine Umstände erkennbar, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein sollte, erklärte das Gericht.

Daimler habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und den Kunden dadurch getäuscht. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung und der daraus resultierenden Gefahr der Betriebsuntersagung nicht gekauft hätte, so das LG Heilbronn.

„Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April  klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.