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LG Heilbronn - Daimler muss Mercedes GLK im Abgasskandal zurücknehmen

Mit Urteil vom 27. August 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Kläger getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: Bm 6 O 324/19).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI im November 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Konkret geht es bei dem Rückruf um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Der Kläger ließ das Software-Update allerdings nicht aufspielen. Er machte Schadenersatzansprüche geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch bestehe die Gefahr der Betriebsuntersagung und das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft. Darüber sei der Kläger arglistig getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, führte das Landgericht Heilbronn aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Kläger verfüge über eine Motorsteuerungs-Software die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Folge ist, dass die Grenzwerte für die Abgasemissionen im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht substantiiert bestritten, sondern nur angemerkt, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Straßenverkehr aktiviert sei. Auch den Rückruf des KBA habe Daimler nicht vorgelegt. Es seien auch keine Umstände erkennbar, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein sollte, erklärte das Gericht.

Daimler habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und den Kunden dadurch getäuscht. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung und der daraus resultierenden Gefahr der Betriebsuntersagung nicht gekauft hätte, so das LG Heilbronn.

„Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April  klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.