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LG Heilbronn - Daimler muss Mercedes GLK im Abgasskandal zurücknehmen

Mit Urteil vom 27. August 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Kläger getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: Bm 6 O 324/19).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI im November 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Konkret geht es bei dem Rückruf um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Der Kläger ließ das Software-Update allerdings nicht aufspielen. Er machte Schadenersatzansprüche geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch bestehe die Gefahr der Betriebsuntersagung und das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft. Darüber sei der Kläger arglistig getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, führte das Landgericht Heilbronn aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Kläger verfüge über eine Motorsteuerungs-Software die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Folge ist, dass die Grenzwerte für die Abgasemissionen im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht substantiiert bestritten, sondern nur angemerkt, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Straßenverkehr aktiviert sei. Auch den Rückruf des KBA habe Daimler nicht vorgelegt. Es seien auch keine Umstände erkennbar, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein sollte, erklärte das Gericht.

Daimler habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und den Kunden dadurch getäuscht. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung und der daraus resultierenden Gefahr der Betriebsuntersagung nicht gekauft hätte, so das LG Heilbronn.

„Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April  klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.