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LG Ingolstadt: Unwirksame Beitragserhöhung der Concordia Krankenversicherung

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt, die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich auf Dauer so verändert hat, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig ist. „Die PKV muss also darlegen, dass entweder die Leistungen der Versicherung gestiegen sind oder die Lebenserwartung sich so erhöht ist, dass die Beiträge erhöht werden müssen. Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienerhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene private Krankenversicherer haben sich mit einer ordnungsgemäßen Begründung ihrer Beitragserhöhungen schwer getan. Das zeigte sich auch in dem Fall vor dem LG Ingolstadt. Hier war der Kläger seit mehreren Jahren bei der Concordia Krankenversicherung privat krankenversichert. In dieser Zeit wurden die Beiträge zur PKV in unterschiedlichen Tarifen mehrfach erhöht.

Der Kläger hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Erhöhungen und verlangte die Rückzahlung. Seine Klage war erfolgreich. Das LG Ingolstadt folgte seiner Argumentation, dass die Beitragserhöhungen der Concordia in einigen Tarifen unwirksam waren und das schon seit 2013. Das Gericht entschied daher, dass er die überhöhten Beitragszahlungen zurück bekommt.

„Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenkassen unwirksam sind. Eine Rückzahlung überhöhter Beiträge in der PKV kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Daher kann sich eine Prüfung lohnen, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).