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LG Ingolstadt: Unwirksame Beitragserhöhung der Concordia Krankenversicherung

13.02.2023

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt, die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich auf Dauer so verändert hat, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig ist. „Die PKV muss also darlegen, dass entweder die Leistungen der Versicherung gestiegen sind oder die Lebenserwartung sich so erhöht ist, dass die Beiträge erhöht werden müssen. Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienerhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene private Krankenversicherer haben sich mit einer ordnungsgemäßen Begründung ihrer Beitragserhöhungen schwer getan. Das zeigte sich auch in dem Fall vor dem LG Ingolstadt. Hier war der Kläger seit mehreren Jahren bei der Concordia Krankenversicherung privat krankenversichert. In dieser Zeit wurden die Beiträge zur PKV in unterschiedlichen Tarifen mehrfach erhöht.

Der Kläger hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Erhöhungen und verlangte die Rückzahlung. Seine Klage war erfolgreich. Das LG Ingolstadt folgte seiner Argumentation, dass die Beitragserhöhungen der Concordia in einigen Tarifen unwirksam waren und das schon seit 2013. Das Gericht entschied daher, dass er die überhöhten Beitragszahlungen zurück bekommt.

„Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenkassen unwirksam sind. Eine Rückzahlung überhöhter Beiträge in der PKV kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Daher kann sich eine Prüfung lohnen, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles
24.03.2023

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.
13.02.2023

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
11.01.2023

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.
08.12.2022

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.
05.12.2022

Lebensversicherungen spielten als Baustein bei der Altersvorsorge lange eine wichtige Rolle. Inzwischen sind viele Verbraucher von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung jedoch enttäuscht. Hinzu kommt, dass der Versicherungsbeitrag in Zeiten knapper Kassen aufgrund von Inflation und Energiekrise das persönliche finanzielle Budget belastet. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel aber keine Lösung, da der Versicherungsnehmer dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufspreis erhält. Sinnvoller kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein.
29.11.2022

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).