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LG Ingolstadt: Unwirksame Beitragserhöhung der Concordia Krankenversicherung

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt, die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich auf Dauer so verändert hat, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig ist. „Die PKV muss also darlegen, dass entweder die Leistungen der Versicherung gestiegen sind oder die Lebenserwartung sich so erhöht ist, dass die Beiträge erhöht werden müssen. Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienerhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene private Krankenversicherer haben sich mit einer ordnungsgemäßen Begründung ihrer Beitragserhöhungen schwer getan. Das zeigte sich auch in dem Fall vor dem LG Ingolstadt. Hier war der Kläger seit mehreren Jahren bei der Concordia Krankenversicherung privat krankenversichert. In dieser Zeit wurden die Beiträge zur PKV in unterschiedlichen Tarifen mehrfach erhöht.

Der Kläger hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Erhöhungen und verlangte die Rückzahlung. Seine Klage war erfolgreich. Das LG Ingolstadt folgte seiner Argumentation, dass die Beitragserhöhungen der Concordia in einigen Tarifen unwirksam waren und das schon seit 2013. Das Gericht entschied daher, dass er die überhöhten Beitragszahlungen zurück bekommt.

„Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenkassen unwirksam sind. Eine Rückzahlung überhöhter Beiträge in der PKV kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Daher kann sich eine Prüfung lohnen, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).