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LG Ingolstadt: Unwirksame Beitragserhöhung der Concordia Krankenversicherung

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt, die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Versicherer darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich auf Dauer so verändert hat, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig ist. „Die PKV muss also darlegen, dass entweder die Leistungen der Versicherung gestiegen sind oder die Lebenserwartung sich so erhöht ist, dass die Beiträge erhöht werden müssen. Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienerhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene private Krankenversicherer haben sich mit einer ordnungsgemäßen Begründung ihrer Beitragserhöhungen schwer getan. Das zeigte sich auch in dem Fall vor dem LG Ingolstadt. Hier war der Kläger seit mehreren Jahren bei der Concordia Krankenversicherung privat krankenversichert. In dieser Zeit wurden die Beiträge zur PKV in unterschiedlichen Tarifen mehrfach erhöht.

Der Kläger hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Erhöhungen und verlangte die Rückzahlung. Seine Klage war erfolgreich. Das LG Ingolstadt folgte seiner Argumentation, dass die Beitragserhöhungen der Concordia in einigen Tarifen unwirksam waren und das schon seit 2013. Das Gericht entschied daher, dass er die überhöhten Beitragszahlungen zurück bekommt.

„Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenkassen unwirksam sind. Eine Rückzahlung überhöhter Beiträge in der PKV kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Daher kann sich eine Prüfung lohnen, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.