Rückrufservice

LG Kleve: Schadenersatz im Abgasskandal für Audi Q5 mit Motor EA 288

Der VW-Abgasskandal geht bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter. Das Landgericht Kleve hat einem Käufer eines Audi Q5 2.0 TDI mit Urteil vom 16. April 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 421/20). Als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung steht die Konzernmutter VW in der Haftung.

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Hergestellt wird er von VW und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich mit dem Nachfolgemotor EA 288 jedoch nicht erledigt, wie u.a. das Urteil des Landgerichts Kleve zeigt.

Der Kläger in dem Verfahren hatte einen Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im März 2015 als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz, der über einer Motorsteuerungssoftware verfügt, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß optimiert. Im realen Straßenverkehr findet die Abgasreinigung jedoch in einem anderen Modus statt, so dass es zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen kommt. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Kleve.

Die Abgasreinigung erfolge in zwei unterschiedlichen Modi. Während die Abgasrückführungsrate im Prüfmodus erhöht und der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird, sei dies im normalen Straßenbetrieb nicht der Fall. Durch die Software würden die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß lediglich auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenverkehr eingehalten. Diese Programmierung sei verschwiegen worden als das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wurde und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Er habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Pkw kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen, so das LG Kleve.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.