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LG Köln spricht großen Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist nach wie vor der große Schadenersatz, sprich die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, möglich. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln vom 11. April 2024 (Az.: 19 O 301/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Carado-Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carado T488 im März 2017 gekauft. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und der Deutschen Umwelthilfe an verschiedenen Modellen des Fiat Ducato haben bereits gezeigt, dass die zulässigen Grenzwerte beim Emissionsausstoß häufig überschritten werden.

Einen Rückruf des KBA gibt es deshalb zwar nicht, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So sei eine Timer-Funktion verbaut, die dafür sorgt, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. „Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Außerdem komme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Der LG Köln bestätigte, dass es sich bei der Timer-Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe. Er sei durch den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises (50.000 Euro) abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen – unterm Strich rund 41.000 Euro.

Für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ist es nicht mehr nötig, den Fahrzeugherstellern Vorsatz nachzuweisen. Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des BGH schon aus, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dann haben die geschädigten Käufer zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, dafür aber auf den Ersatz des sog. Differenzschadens. „Der Differenzschaden beträgt nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises und das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).