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LG Köln spricht großen Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist nach wie vor der große Schadenersatz, sprich die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, möglich. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln vom 11. April 2024 (Az.: 19 O 301/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Carado-Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carado T488 im März 2017 gekauft. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und der Deutschen Umwelthilfe an verschiedenen Modellen des Fiat Ducato haben bereits gezeigt, dass die zulässigen Grenzwerte beim Emissionsausstoß häufig überschritten werden.

Einen Rückruf des KBA gibt es deshalb zwar nicht, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So sei eine Timer-Funktion verbaut, die dafür sorgt, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. „Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Außerdem komme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Der LG Köln bestätigte, dass es sich bei der Timer-Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe. Er sei durch den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises (50.000 Euro) abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen – unterm Strich rund 41.000 Euro.

Für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ist es nicht mehr nötig, den Fahrzeugherstellern Vorsatz nachzuweisen. Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des BGH schon aus, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dann haben die geschädigten Käufer zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, dafür aber auf den Ersatz des sog. Differenzschadens. „Der Differenzschaden beträgt nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises und das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.