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LG Köln: Unwirksame Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Dezember 2020 entschieden, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nur dann wirksam sind, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämienanpassungen ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Dazu ist es notwendig, dass der Versicherer darlegt, welche Rechnungsgrundlage – die Leistungen der Versicherung, die Sterbewahrscheinlichkeit oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beitragserhöhung erforderlich ist. Immer wieder kommt es vor, dass die privaten Krankenversicherer diese Vorgaben nicht eingehalten haben. „Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Versicherer die überzahlten Beiträge zurückzahlen müssen, wenn die Erhöhung nicht ausreichend begründet wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So auch das Landgericht Köln. Die Klägerin war bei der Axa krankenversichert. Im Laufe der Zeit kam es zu verschiedenen Beitragserhöhungen. Das LG Köln entschied nun, dass eine Erhöhung in dem Tarif 140/20 unwirksam war, da die Axa diese Beitragsanpassung nicht hinreichend begründe habe. Eine pauschale Mitteilung über die gesetzlichen Voraussetzungen sei nicht ausreichend. Die Axa hätte die Gründe für die Beitragserhöhung konkret benennen müssen, so das LG Köln.

Beiträge in der PKV werden regemäßig erhöht. Fehlt es aber an einer ausreichenden Begründung, können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).