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LG Köln verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

31.08.2022

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat im Wohnmobil-Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 12. August 2022, dass Fiat bei einem Wohnmobil von Carthago des Typs Malibu Van 640 LE, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz leisten muss (Az.: 10 O 30/21). In dem Wohnmobil kommt nach Überzeugung des Landgerichts Köln eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz und der Kläger habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carthago Malibu Van 640 LE im Juli 2018 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung aber nach 22 Minuten deaktiviert wird, steigen auch die Stickoxid-Emissionen an und die gesetzlichen Grenzwerte werden überschritten.

Das LG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Der eingebaute Timer bei der Abgasreinigung stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Fiat Chrysler habe nicht widerlegt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird. Im normalen Fahrbetrieb sei aber davon auszugehen, dass eine Fahrt auch länger als 22 Minuten dauert, so dass die Abgasreinigung für den Prüfzyklus verändert wurde, so das LG Köln. FCA habe aus Gewinninteresse die Fahrzeuge bewusst mit der Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Software sei so programmiert, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten werden. Käufer und die Typengenehmigungsbehörde seien so getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der rückabgewickelt werden kann. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich zunehmend verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat inzwischen verurteilt. Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, stehen gut, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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