Rückrufservice

LG Köln verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

31.08.2022

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat im Wohnmobil-Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 12. August 2022, dass Fiat bei einem Wohnmobil von Carthago des Typs Malibu Van 640 LE, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz leisten muss (Az.: 10 O 30/21). In dem Wohnmobil kommt nach Überzeugung des Landgerichts Köln eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz und der Kläger habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carthago Malibu Van 640 LE im Juli 2018 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung aber nach 22 Minuten deaktiviert wird, steigen auch die Stickoxid-Emissionen an und die gesetzlichen Grenzwerte werden überschritten.

Das LG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Der eingebaute Timer bei der Abgasreinigung stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Fiat Chrysler habe nicht widerlegt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird. Im normalen Fahrbetrieb sei aber davon auszugehen, dass eine Fahrt auch länger als 22 Minuten dauert, so dass die Abgasreinigung für den Prüfzyklus verändert wurde, so das LG Köln. FCA habe aus Gewinninteresse die Fahrzeuge bewusst mit der Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Software sei so programmiert, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten werden. Käufer und die Typengenehmigungsbehörde seien so getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der rückabgewickelt werden kann. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich zunehmend verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat inzwischen verurteilt. Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, stehen gut, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.