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LG Köln verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat im Wohnmobil-Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 12. August 2022, dass Fiat bei einem Wohnmobil von Carthago des Typs Malibu Van 640 LE, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz leisten muss (Az.: 10 O 30/21). In dem Wohnmobil kommt nach Überzeugung des Landgerichts Köln eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz und der Kläger habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carthago Malibu Van 640 LE im Juli 2018 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung aber nach 22 Minuten deaktiviert wird, steigen auch die Stickoxid-Emissionen an und die gesetzlichen Grenzwerte werden überschritten.

Das LG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Der eingebaute Timer bei der Abgasreinigung stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Fiat Chrysler habe nicht widerlegt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird. Im normalen Fahrbetrieb sei aber davon auszugehen, dass eine Fahrt auch länger als 22 Minuten dauert, so dass die Abgasreinigung für den Prüfzyklus verändert wurde, so das LG Köln. FCA habe aus Gewinninteresse die Fahrzeuge bewusst mit der Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Software sei so programmiert, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten werden. Käufer und die Typengenehmigungsbehörde seien so getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der rückabgewickelt werden kann. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich zunehmend verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat inzwischen verurteilt. Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, stehen gut, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.