Rückrufservice

LG Köln verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

31.08.2022

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat im Wohnmobil-Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 12. August 2022, dass Fiat bei einem Wohnmobil von Carthago des Typs Malibu Van 640 LE, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz leisten muss (Az.: 10 O 30/21). In dem Wohnmobil kommt nach Überzeugung des Landgerichts Köln eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz und der Kläger habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Carthago Malibu Van 640 LE im Juli 2018 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung aber nach 22 Minuten deaktiviert wird, steigen auch die Stickoxid-Emissionen an und die gesetzlichen Grenzwerte werden überschritten.

Das LG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Der eingebaute Timer bei der Abgasreinigung stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Fiat Chrysler habe nicht widerlegt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird. Im normalen Fahrbetrieb sei aber davon auszugehen, dass eine Fahrt auch länger als 22 Minuten dauert, so dass die Abgasreinigung für den Prüfzyklus verändert wurde, so das LG Köln. FCA habe aus Gewinninteresse die Fahrzeuge bewusst mit der Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Software sei so programmiert, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb jedoch überschritten werden. Käufer und die Typengenehmigungsbehörde seien so getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der rückabgewickelt werden kann. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich zunehmend verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat inzwischen verurteilt. Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, stehen gut, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.