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LG Memmingen: Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung unwirksam

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt Prämienanpassungen vorzunehmen. Wirksam sind diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn die Krankenversicherung die Beitragserhöhung auch ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Damit müssen die Versicherer konkret darlegen, welche Rechnungsgrundlage, die Sterbewahrscheinlichkeit oder die Versicherungsleistungen bzw. beide, sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. „Allgemeine Angaben zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung sind hingegen nicht ausreichend. Wurde die Beitragserhöhung nicht ordnungsgemäß begründet, ist sie unwirksam und der Versicherungsnehmer kann die überzahlten Beiträge zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Memmingen war der Kläger bei der DKV Deutsche Krankenversicherung privat krankenversichert. Die DKV erhöhte mehrfach die Beiträge in unterschiedlichen Tarifen. Die Erhöhungen seien jedoch zum Teil unwirksam, weil die DKV sie nicht ausreichend begründet habe, so das LG Memmingen. Dem Kläger stehe daher die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu. Die Krankenversicherung hatte die Erhöhung der Beiträge zwar schriftlich angekündigt, aus dem Schreiben ergebe sich aber nicht, aus welchem konkreten Grund die Beitragserhöhung erforderlich ist. Für den Versicherungsnehmer sei nicht klar erkennbar, ob die Anpassung aufgrund gestiegener Ausgaben für die Versicherungsleistungen notwendig ist oder aufgrund einer Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Damit habe die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben für die Zulässigkeit einer Prämienanpassung nicht erfüllt, so das Gericht.

Die DKV ist nicht die einzige private Krankenversicherung, die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet hat. Dieser Fehler ist auch an anderen Versicherern unterlaufen und verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Erhöhungen unzulässig sind, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Privat-Krankenversicherte haben daher gute Chancen, sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen zu wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

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