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LG Memmingen: Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung unwirksam

14.04.2023

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt Prämienanpassungen vorzunehmen. Wirksam sind diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn die Krankenversicherung die Beitragserhöhung auch ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Damit müssen die Versicherer konkret darlegen, welche Rechnungsgrundlage, die Sterbewahrscheinlichkeit oder die Versicherungsleistungen bzw. beide, sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. „Allgemeine Angaben zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung sind hingegen nicht ausreichend. Wurde die Beitragserhöhung nicht ordnungsgemäß begründet, ist sie unwirksam und der Versicherungsnehmer kann die überzahlten Beiträge zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Memmingen war der Kläger bei der DKV Deutsche Krankenversicherung privat krankenversichert. Die DKV erhöhte mehrfach die Beiträge in unterschiedlichen Tarifen. Die Erhöhungen seien jedoch zum Teil unwirksam, weil die DKV sie nicht ausreichend begründet habe, so das LG Memmingen. Dem Kläger stehe daher die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu. Die Krankenversicherung hatte die Erhöhung der Beiträge zwar schriftlich angekündigt, aus dem Schreiben ergebe sich aber nicht, aus welchem konkreten Grund die Beitragserhöhung erforderlich ist. Für den Versicherungsnehmer sei nicht klar erkennbar, ob die Anpassung aufgrund gestiegener Ausgaben für die Versicherungsleistungen notwendig ist oder aufgrund einer Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Damit habe die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben für die Zulässigkeit einer Prämienanpassung nicht erfüllt, so das Gericht.

Die DKV ist nicht die einzige private Krankenversicherung, die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet hat. Dieser Fehler ist auch an anderen Versicherern unterlaufen und verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Erhöhungen unzulässig sind, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Privat-Krankenversicherte haben daher gute Chancen, sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen zu wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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