Rückrufservice

LG Memmingen: Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung unwirksam

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).

Private Krankenversicherungen (PKV) sind zwar berechtigt Prämienanpassungen vorzunehmen. Wirksam sind diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn die Krankenversicherung die Beitragserhöhung auch ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Damit müssen die Versicherer konkret darlegen, welche Rechnungsgrundlage, die Sterbewahrscheinlichkeit oder die Versicherungsleistungen bzw. beide, sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. „Allgemeine Angaben zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung sind hingegen nicht ausreichend. Wurde die Beitragserhöhung nicht ordnungsgemäß begründet, ist sie unwirksam und der Versicherungsnehmer kann die überzahlten Beiträge zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Memmingen war der Kläger bei der DKV Deutsche Krankenversicherung privat krankenversichert. Die DKV erhöhte mehrfach die Beiträge in unterschiedlichen Tarifen. Die Erhöhungen seien jedoch zum Teil unwirksam, weil die DKV sie nicht ausreichend begründet habe, so das LG Memmingen. Dem Kläger stehe daher die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu. Die Krankenversicherung hatte die Erhöhung der Beiträge zwar schriftlich angekündigt, aus dem Schreiben ergebe sich aber nicht, aus welchem konkreten Grund die Beitragserhöhung erforderlich ist. Für den Versicherungsnehmer sei nicht klar erkennbar, ob die Anpassung aufgrund gestiegener Ausgaben für die Versicherungsleistungen notwendig ist oder aufgrund einer Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Damit habe die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben für die Zulässigkeit einer Prämienanpassung nicht erfüllt, so das Gericht.

Die DKV ist nicht die einzige private Krankenversicherung, die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet hat. Dieser Fehler ist auch an anderen Versicherern unterlaufen und verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Erhöhungen unzulässig sind, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Privat-Krankenversicherte haben daher gute Chancen, sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen zu wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).

Der BGH hat mit Urteil vom 19. Juni 2024 ein weiteres Mal deutlich gemacht, dass der Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung noch Jahre nach Abschluss möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde (Az.: IV ZR 401/22).

Die UKV – Union Krankenversicherung AG muss ungerechtfertigte Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 9. November 2023 entschieden (Az.: 7 U 208/22). Die UKV habe nicht ausreichend dargelegt, aus welchem Grund die Prämienanpassungen notwendig seien. Daher seien sie unwirksam und der Versicherer müsse die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das OLG Stuttgart.