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LG München - Geld zurück für Opalenburg-Anleger

Anleger, die in Opalenburg-Fonds investiert haben, haben gute Chancen auf Schadensersatz. „Die Anleger sind nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden und haben daher Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Mal Schadensersatzforderungen seiner Mandanten gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung AG am Landgericht München I durchgesetzt. Mit Urteil vom 28. Mai 2020 entschied das LG München I, dass die Kläger ihr investiertes Geld aus ihren Opalenburg-Beteiligungen zurückbekommen.

Die Klagepartei hatte sich 2010 an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity und an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH Co. SafeInvest 2 KG beteiligt. Die Beteiligungen wurden ihr von einer Mitarbeiterin der Medius Exclusice GmbH als sehr sichere und solide Kapitalanlagen vermittelt. Eine Aufklärung über die Risiken der Beteiligungen wie Totalverlust, Nachschusspflicht, unternehmerische Beteiligung oder das Blind Pool-Risiko fand nicht statt. Die Beraterin klärte auch nicht darüber auf, dass der Vorstand der Komplementärin der Fondsgesellschaft gleichzeitig auch Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH und der Opalenburg Vermögensmanagement GmbH war und das sich aus dieser personellen Verflechtung Interessenkonflikte ergeben können.

Die Chancen und Risiken der Beteiligungen werden zwar in den Emissionsprospekten erwähnt. „Die Prospekte wurden meinen Mandanten aber nicht übergeben. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung wären sie den Fonds nicht beigetreten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG wies die Vorwürfe erwartungsgemäß zurück. Das LG München I gab der Klage jedoch statt. Als Altgesellschafterin sei die Opalenburg Vermögensverwaltung AG zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung verpflichtet gewesen. Diese Aufklärungspflicht habe sie verletzt und hafte daher auf Schadensersatz, so das LG München I. Dabei müsse sie sich auch das Fehlverhalten von Personen, die die Beteiligung vermitteln und den Beitrittsvertrag abschließen, zurechnen lassen.

Nach der Beweisaufnahme ist das LG München zu der Überzeugung gekommen, dass die Emissionsprospekte nicht übergeben worden sind und die Beraterin auch nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Ebenso fand keine Aufklärung über die personellen Verflechtungen statt. Die Verletzung der Aufklärungspflichten sei auch kausal für die Anlageentscheidung gewesen, so das Gericht. Die Klagepartei hat daher Anspruch auf Schadensersatz und erhält ihr investiertes Kapital zurück.

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