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LG Nürnberg-Fürth: Audi A6 geht im Abgasskandal zurück

Der Abgasskandal betrifft auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren, wie sie u.a. in verschiedenen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 15. Dezember 2020 entschieden, dass Audi einen A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 4 O 4112/20).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unter dem Code 23X6 für eine ganze Reihe von Audi-Modellen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Von einem solchen Rückruf war auch der Audi A6 3,0 TDI des Klägers betroffen. Er hatte das Fahrzeug mit dem 3-Liter-V6-Turbodieselmotor im Oktober 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

Im März 2020 erhielt er den Rückruf, damit ein Software-Update bei seinem Fahrzeug aufgespielt werden kann. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Es sei eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Im Prüfzyklus werde dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch wieder an und überschreite deutlich die zulässigen Grenzwerte.

Das LG Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt: In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Audi habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und dabei die bewusst eingebaute Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand verschwiegen. In dem Motor liege eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion vor. Diese Aufheizstrategie sei zwar schadstoffmindernd, springe aber nahezu nur im Prüfzyklus an. Im realen Straßenverkehr bleibe diese Minderung des Stickoxid-Ausstoßes aus, führte das Gericht aus.

Aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA könne gefolgert werden, dass dem Fahrzeug ohne Installation des Software-Updates der Verlust der Zulassung droht. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn es liege auf der Hand, dass er das Auto bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht.

„Bei Audi-Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Turbodieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Urteil der Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich hier nahtlos in ähnliche verbraucherfreundliche Urteile verschiedener Gerichte ein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche bei einem Audi A6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 am Landgericht Ulm durchgesetzt (Az.: 4 O 424/20).

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.