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LG Nürnberg-Fürth: Audi A6 geht im Abgasskandal zurück

Der Abgasskandal betrifft auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren, wie sie u.a. in verschiedenen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 15. Dezember 2020 entschieden, dass Audi einen A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 4 O 4112/20).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unter dem Code 23X6 für eine ganze Reihe von Audi-Modellen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Von einem solchen Rückruf war auch der Audi A6 3,0 TDI des Klägers betroffen. Er hatte das Fahrzeug mit dem 3-Liter-V6-Turbodieselmotor im Oktober 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

Im März 2020 erhielt er den Rückruf, damit ein Software-Update bei seinem Fahrzeug aufgespielt werden kann. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Es sei eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Im Prüfzyklus werde dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch wieder an und überschreite deutlich die zulässigen Grenzwerte.

Das LG Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt: In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Audi habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und dabei die bewusst eingebaute Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand verschwiegen. In dem Motor liege eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion vor. Diese Aufheizstrategie sei zwar schadstoffmindernd, springe aber nahezu nur im Prüfzyklus an. Im realen Straßenverkehr bleibe diese Minderung des Stickoxid-Ausstoßes aus, führte das Gericht aus.

Aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA könne gefolgert werden, dass dem Fahrzeug ohne Installation des Software-Updates der Verlust der Zulassung droht. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn es liege auf der Hand, dass er das Auto bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht.

„Bei Audi-Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Turbodieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Urteil der Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich hier nahtlos in ähnliche verbraucherfreundliche Urteile verschiedener Gerichte ein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche bei einem Audi A6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 am Landgericht Ulm durchgesetzt (Az.: 4 O 424/20).

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.