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LG Nürnberg-Fürth: Audi A6 geht im Abgasskandal zurück

Der Abgasskandal betrifft auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren, wie sie u.a. in verschiedenen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 15. Dezember 2020 entschieden, dass Audi einen A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 4 O 4112/20).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unter dem Code 23X6 für eine ganze Reihe von Audi-Modellen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Von einem solchen Rückruf war auch der Audi A6 3,0 TDI des Klägers betroffen. Er hatte das Fahrzeug mit dem 3-Liter-V6-Turbodieselmotor im Oktober 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

Im März 2020 erhielt er den Rückruf, damit ein Software-Update bei seinem Fahrzeug aufgespielt werden kann. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Es sei eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Im Prüfzyklus werde dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch wieder an und überschreite deutlich die zulässigen Grenzwerte.

Das LG Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt: In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Audi habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und dabei die bewusst eingebaute Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand verschwiegen. In dem Motor liege eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion vor. Diese Aufheizstrategie sei zwar schadstoffmindernd, springe aber nahezu nur im Prüfzyklus an. Im realen Straßenverkehr bleibe diese Minderung des Stickoxid-Ausstoßes aus, führte das Gericht aus.

Aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA könne gefolgert werden, dass dem Fahrzeug ohne Installation des Software-Updates der Verlust der Zulassung droht. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn es liege auf der Hand, dass er das Auto bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht.

„Bei Audi-Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Turbodieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Urteil der Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich hier nahtlos in ähnliche verbraucherfreundliche Urteile verschiedener Gerichte ein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche bei einem Audi A6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 am Landgericht Ulm durchgesetzt (Az.: 4 O 424/20).

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.