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LG Offenburg: Schadenersatz für Mercedes GLK 220 im Abgasskandal

Im Juni 2019 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das Landgericht Offenburg hat einem betroffenen Fahrzeug-Halter nun Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 326/20). Er sei von der Daimler AG vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 im März 2013 gekauft. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell angeordnet hatte, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug seien unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, u.a. erkenne eine Software anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ebenso komme die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Im Ergebnis führe dies dazu, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand optimiert werde, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr würde der Emissions-Ausstoß jedoch wieder steigen, so der Kläger.

Das LG Offenburg folgte den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgetragen und sich dabei u.a. auf den Rückruf durch das KBA berufen. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht widerlegen können und nur weitgehend geschwärzte Dokumente vorgelegt. Das war dem Gericht zu wenig.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch entsprachen die Abgaswerte nicht den Emissionswerten, die der Kunde erwarten durfte. Zudem hätte dem Fahrzeug wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung auch die Zulassung entzogen werden können, führte das Gericht aus.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Der Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe sich auch auf den Wert des Fahrzeugs ausgewirkt. Das Gericht schätzt den Schaden auf 20 Prozent des Kaufpreises. Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 zum Preis von 41.900 Euro gekauft und hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe vom 8.380 Euro.

Dass das Fahrzeug durch den jahrelangen Gebrauch inzwischen deutlich weniger wert sei, ändere daran nichts. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und auf diesen Zeitpunkt zu berechnen, so das LG Offenburg.

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„Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile gegen Daimler wächst weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

 

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.