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LG Paderborn spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Das Landgericht Paderborn hat Fiat bzw. die Konzernmutter Stellantis zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt (Az.: 2 O 173/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Wohnmobil Bürstner Lyseo TD 728 G, das auf einen Fiat Ducato basiert, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises für das Wohnmobil – sprich auf die Zahlung von 5.150 Euro plus Zinsen.

Die Klägerin hatte das Wohnmobil im Oktober 2021 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 51.500 Euro gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So werde mittels einer Timerfunktion die Abgasrückführung nach 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv. Zudem komme auch ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz, das dafür sorge, dass die Abgasrückführung schon bei Temperaturen unter 20 Grad zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet werde.

Das LG Paderborn folgte den Ausführungen der Klägerin, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Es berief sich auf eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), nach der bei Fahrzeugen des Typs Fiat Ducato 2,3 l, 96 kW, Euro 5 und Fiat Ducato 2,3 l, 110 kW, Euro 6 die Abgasrückführungsrate nach einer gewissen Laufzeit des Motors verringert bzw. deaktiviert werde. Zudem werde die Abgasrückführung auch in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verringert. Diese Feststellungen des KBA ließen sich auch auf das streitgegenständliche Fahrzeug übertragen, so das Gericht.

Die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Timer-Funktion und eines Thermofensters führe aber nicht dazu, dass die Klägerin die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen könne. Allerdings habe sie Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das LG Paderborn, das damit der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 folgte. „Demnach bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Fahrlässigkeit liege hier vor. Denn Fiat bzw. Stellantis habe trotz der unzulässigen Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie könne sich dabei nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtun berufen.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, urteilte das LG Paderborn. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich die Klägerin nicht anrechnen lassen; das Wohnmobil kann sie behalten.

„Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal erheblich gestiegen. Davon können auch die Käufer eine Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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